Im Einzelhandel gilt in vielen Bundesländern 2G. Doch wer unter die Regel fällt, ist längst nicht immer eindeutig. Der Nonfood-Discounter Tedi hat in Hessen sogar Besuch von der Polizei bekommen, weil er sich davon nicht betroffen sah. Ein Überblick zur Situation in Regensburg.
2G bedeutet, dass die Kunden entweder genesen oder doppelt gegen Corona geimpft sein müssen – andernfalls haben sie keinen Zutritt. Eine Ausnahme gibt es aber für Geschäfte, die zur Deckung des täglichen Bedarfs zählen oder deren Sortiment mehrheitlich aus solchen Produkten besteht.