Drei Faustschläge ins Gesicht hat im Juni dieses Jahres ein 70-Jähriger einem Feuerwehrmann verpasst. Dieser trug eine Schädelprellung davon und war zudem von dem Angeklagten bedroht worden. Doch die Sache hatte eine Vorgeschichte.
2700 Euro hätte der Angeklagte laut Strafbefehl für die Faustschläge berappen sollen. So fanden sich die Parteien vor Amtsgericht Neumarkt wieder, der Geschädigte in der Rolle eines Nebenklägers. Weil seine Schmerzen ein paar Tage lang angehalten hatten, hatte er am Ende Anzeige erstattet.
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