Corona
Ab Montag gelten mehr Testpflichten

Bayernweit treten ab Montag, 23. August, strengere Indoor-Vorschriften in Kraft – auch der Kreis Kelheim ist betroffen.

22.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:56 Uhr
Impf-, Genesungs- oder Testnachweis: Das wird auch im Landkreis Kelheim ab Montag immer öfter gefragt sein. −Foto: Soeren Stache/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der Landkreis Kelheim hat am Samstag (21. August 2021) den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb werden für Kelheim schon gleich ab Montag (23.8.) die neuen bayerischen Infektionsschutzregeln relevant, die an diesem Tag in Kraft treten. In erster Linie geht es um verschärfte Testpflichten.

Das Gesundheitsministerium verschärft ab 23.8. in Erwartung der vierten Corona-Welle und des Herbstes die Regeln für weite Teile des öffentlichen Lebens. Darauf weist das Kelheimer Landratsamt hin. Für alle Landkreise und kreisfreien Städten Bayerns, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei 35 oder höher liegt, gilt demnach in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Das heißt, man muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Davon ausgenommen sind aber alle vollständig Geimpften (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von den neuen Regeln weiterhin ausgenommen, so das Landratsamt unter Berufung aufs Ministerium.

Ungeimpfte brauchen viele Tests

Im Einzelnen benötigen Ungeimpfte für folgende Bereiche Tests, die im Falle von PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, bei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden (oder unter Aufsicht vorgenommen):

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sport- und Kulturveranstaltungen, private Veranstaltungen);

Zugang zur Innengastronomie;

Körpernahe Dienstleistungen indoor (z. B. Friseur, Kosmetik oder Körperpflege);

Zugang zu geschlossenen Räumen von Freizeiteinrichtungen;

Indoor-Sport (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder oder Sporthallen);

Bei Beherbergungen muss bei der Ankunft ein Testnachweis vorgelegt werden sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden, so das Landratsamt.

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von vergleichbaren Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen gilt weiter die inzidenzunabhängige Testnachweispflicht. (hu)