Gewerbe
Arrach sucht das Wasser für neue Firma

Die Pläne der Firma Top Clean überschreiten die Grenzen des Bebauungsplanes. Jetzt werden Lösungen gesucht.

07.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:00 Uhr
Regina Pfeffer
Ein Mammutvorhaben ist die Betriebsneuansiedlung der Firma Top Clean mit Gewerbegebiet Arrach-Mitte. −Foto: Regina Pfeffer/Regina Pfeffer

Als „Global player“ unter den Top Ten seiner Branche mit zwei Werken in Lohberg und Arrach, vielem Knowhow und zahlreichen Zertifikaten in Sachen Nachhaltigkeit bezeichnete Bürgermeister Gerhard Mühlbauer die Firma Top Clean. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung im April war die Vorstellung der geplanten Betriebsneuansiedlung im Gewerbegebiet Arrach-Mitte. Bereits vor einer Woche wurden die Fixpunkte des Vorhabens, das gut Dreiviertel der Gewerbefläche in Anspruch nehmen würde, durch die Geschäftsführer Helmut und Marco Pongratz dem Gemeinderat erläutert.

In einem längeren Sachvortrag stellte Sachbearbeiter Michael Weiß die Eckpunkte des Antrags auf Neubau eines Wäscherei-Hallengebäudes mit Ladezonen, Verwaltungs- und Sozialgebäude (125 x 60 Meter) mit Außenanlagen im Gewerbepark vor. Die Gebäudegröße ist durch die innen befindliche Technik vorgegeben, so der Bauwerber. Das Vorhaben beinhaltet große Abweichungen (bezüglich Wandhöhe, Baukörperlänge, Größe der Werbeanlagen, Errichtung von Fahnenmasten außerhalb der bebaubaren Fläche, Oberflächenwasserbeseitigung, Flächen mit Begrünungsgebot, Einhaltung der Emissionskontingente und Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen), womit die Grundzüge der Planung berührt werden und die Genehmigungsfähigkeit nur im Wege einer Änderung des Bebauungsplanes hergestellt werden können.

Neue Quellen sind nötig

Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Arrach. Der laut Betriebsbeschreibung benötigte Tagesbedarf von circa 220 Kubikmeter könnte laut Berechnungen und Aussagen des technischen Betriebsleiters der Gemeinde, Ernst Stiegler, zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der aktuell guten Schüttungen der gemeindlichen Quellen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Trockenperioden oder anderen Störereignissen könne dies jedoch nicht garantiert werden. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss insbesondere das Genehmigungsverfahren für den Tiefbrunnen „Mühlwiesen“ vorangetrieben und abgeschlossen werden. Somit könne nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung lediglich eine Menge von maximal 150 Kubikmeter zur Verfügung gestellt werden, ohne die Versorgungssicherheit der Arracher Bevölkerung zu gefährden. Darin berücksichtigt ist auch der Wasserverbrauch des bestehenden Wäscherei-Standortes in Arrach, der nach der Neuansiedlung aufgegeben werden soll.

Antrag AntragAntragAntragAntragAntrag
auf Neubau eines Carports in der Schwarzhölzlstr 82, Haibühlauf Umnutzung der Sparkassen-Geschäftsstelle in eine Fahrschule und einen Friseursalon in der Lamer Straße 79 in Arrachauf Vorbescheid für eine Unterstellhalle in der Kaitersbergstraße 7, Arrach (Verrohrung des Wassergrabens klären)auf Vorbescheid zfür ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage in der Hochfeldstraße 38 in Haibühlauf Errichtung eines Schuppens in der Schellenfelder Straße 10 in Haibühlauf Neubau einer Garage in der Eschlsaigner Straße 51, Arrach

Bei der anschließenden konstruktiven Aussprache zwischen den Geschäftsführern der Wäscherei, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Johannes Fischer von der ausführenden Firma Dankerl Bau sowie dem Gemeinderat wurde deutlich, dass die Sicherung der Wasserversorgung sowohl Bauwerbern wie auch Gemeindevertretern ein wichtiges Anliegen sei. „Wir versuchen, dies alles mit kooperativem Ideenaustausch zu realisieren“, so BGM Mühlbauer. Mit eigenen Anstrengungen versucht die Firma Top Clean durch einen Vorlagebehälter die Wasserversorgung sicherzustellen.

Bezüglich der auf dem Gelände vorgefundenen Wasseradern wurden Bohrungen gemacht und man warte auf die Freigabe durch das Wasserwirtschaftsamt, so Helmut Pongratz. Bei Extremsituationen trete ein Notfallplan in Kraft, sagte Marco Pongratz, der den Ausbau von Reservebehältern, einer Waschzeitverlängerung bei gleicher Wassermenge oder die Zulieferung von Wasser aus anderen Gemeinden beinhalten könnte. Aufgrund der im Sachverhalt aufgeführten Probleme kann das gemeindliche Einvernehmen erst erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert und die Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt worden ist. Die Beschlussfassung erging einstimmig.

Planung für Heizzentrale

Weiter stellte die Firma Top Clean einen Antrag auf Neubau von Hallengebäuden mit Außenanlagen für eine Heizzentrale im Gewerbepark (südlich der Fabrik Möbel Vogl). Erfragt wurde das gemeindliche Einvernehmen lediglich für die Gebäude der Heizzentrale. Abweichungen vom Bebauungsplan ergeben sich durch die Wandhöhe, Oberflächenwasserbeseitigung und Einhaltung der Emissionskontingente. Die Heizanlage ist mit 5000 kW dimensioniert und bedarf deshalb eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Auch hier befand der Gemeinderat ohne Gegenstimme, erst nach Sicherung der Erschließung und Änderung des Bebauungsplanes sein OK zu geben.