Nicht erst seit Corona ist es strafbar, sich falsche Gesundheitszeugnisse zu besorgen und diese dann zu benutzen. Das musste auch eine Frau zur Kenntnis nehmen, die als Angeklagte vor dem Amtsgericht Neumarkt stand. Der Vorwurf lautete „Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ strafbar nach Paragraf 279 Strafgesetzbuch.
Ihr kleiner Sohn sollte 2019 eingeschult werden. Bei der sogenannten Schuleeingangsuntersuchung wird auch der Impfstatus das Masernvirus betreffend abgefragt. Die Mutter legte ein Attest vor, dass der Junge lebenslang von jeglicher Impfpflicht mit allen denkbaren...