Pandemie
Beilngries: Alle Läden dürfen öffnen

Da der Corona-Inzidenzwert im Landkreis Eichstätt unter 50 gefallen ist, greifen ab Dienstag verschiedene Lockerungen.

24.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:50 Uhr
Wegen der gesunkenen 7 Tage-Inzidenz dürfen Geschäfte in Beilngries wieder uneingeschränkt öffnen. −Foto: Philipp von Ditfurth/picture alliance/dpa

Im Landkreis Eichstätt wurde am Pfingstwochenende zum fünften Mal in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten. So tritt eine Reihe von Erleichterungen ein. Auch die Maßnahmen, die vom Einvernehmen des Gesundheitsministeriums abhängig waren und eine entsprechende Allgemeinverfügung erforderten, können in Kraft treten.

Ein großer Punkt ist der Wegfall von Testpflichten. Ob Gastronomie, Sport, Kultur oder Freibad – die meisten Unternehmungen können nun wieder ohne den Nachweis eines Negativtestes erfolgen. Lediglich im Bereich Beherbergung, Kindergarten, Schule und grenzüberschreitende Reisen bleibt es bei den bisherigen Testerfordernissen, teilt das Landratsamt Eichstätt mit.

Sport auch in der Halle

Alle Läden dürfen mit den üblichen Schutz- und Hygienekonzepten wieder für den Kundenverkehr öffnen, ohne dass eine vorherige Terminbuchung oder Kontaktdatenerfassung nötig wäre. Im Bereich des Sports darf ab Dienstag wieder kontaktfreier Sport auch in Gruppen von maximal zehn Personen im Innenbereich stattfinden. Im Freien können Gruppen bis maximal 25 Personen jegliche Art von Sport ausüben. Für die meisten Bereiche gibt es hierfür Rahmenhygienekonzepte, die zwingend zu berücksichtigen sind.

Feiern bleiben verboten

Bei den Kontaktbeschränkungen hingegen ändert sich nichts. Das wäre erst bei einem stabilen Unterschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 der Fall. Zulässig bleibt also nur ein gemeinsamer Aufenthalt für Personen aus zwei Hausständen mit maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren dieser beiden Hausstände, vollständig geimpfte oder genesene Personen zählen nicht zu dieser Höchstgrenze. Auch eine Negativtestung befreit nicht von diesen Beschränkungen. Veranstaltungen und Feiern bleiben nach wie vor untersagt.

Im Schulbereich bedeutet das Unterschreiten, dass in den Grundschulen nun für alle Schüler Präsenzunterricht stattfinden kann – auch wenn der Mindestabstand zwischen den einzelnen Schülern nicht möglich ist. Bei der Testverpflichtung bleibt es. Kindertageseinrichtungen können wieder uneingeschränkt öffnen, wobei die strikte Gruppentrennung im Hinblick auf mögliche Quarantäne trotzdem empfohlen wird.

Das Landratsamt Eichstätt steht den Bürgerinnen und Bürgern über das Bürgertelefon für alle Fragen nicht medizinischer Art unter Tel. (08421) 70 500 oder per E-Mail unter buergertelefon@lra-ei.bayern.de zur Verfügung.