Amtsgericht Neumarkt
Beschimpfung als „Reichsbürger“ kam einer Angeklagten teuer

16.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:29 Uhr
Gerd Schlittenbauer
Eine 30-jährige Frau wurde in Neumarkt wegen übler Nachrede verurteilt. −Foto: David Ebener, dpa

Wegen „übler Nachrede“ stand eine 30-Jährige vor dem Neumarkter Amtsgericht. Die in München geborene Frau musste sich ob dieses relativ selten vorkommenden Tatbestandes vor Richter Rainer Würth verantworten.

Ort des Geschehens war im Mai dieses Jahres ein Treppenhaus in einer Neumarkter Wohnung gewesen. Dort hatte die Angeklagte morgens früh um 3 Uhr eine andere Person als „Reichsbürger“ bezeichnet. Sie tat es, so lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes, „um den anderen verächtlich zu machen und herabzuwürdigen.“

Entscheidend sei, so der Staatsanwalt, dass es „keinen Hinweis darauf gibt, dass der Geschädigte der Reichsbürgerszene angehört“. In diesem Fall greife deshalb der Straftatbestand der üblen Nachrede.

Gleich zu Beginn der Verhandlung bat Rechtsanwalt Christopher Lihl den Richter um ein Rechtsgespräch. Denn der Fall sei juristisch gar nicht so einfach. Danach verkündete der Verteidiger, seine Mandantin räume den Sachverhalt vollumfänglich ein.

Dieses Geständnis wertete Richter Rainer Würth zugunsten der Angeklagten, ebenso die strafmildernde Tatsache, dass die 30-Jährige offensichtlich unter Autismus leidet. Negativ schlugen die Voreintragungen zu Buche. So muss die Angeklagte nun 30 Tagessätze à 15 Euro, also 450 Euro, für ihre üble Nachrede als Geldstrafe bezahlen.