Prozess
Bestellt, reklamiert und nicht bezahlt

Ein Sonnenstudiobetreiber hatte die Rechnung für seine bestellte Ware nie beglichen. Jetzt musste er vor Gericht bezahlen.

22.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:16 Uhr
Ein Sonnenstudiobetreiber musste sich wegen Betrugs vor dem Neumarkter Amtsgericht verantworten. −Foto: Christoph Soeder/dpa

„Halten Sie sich zukünftig von selbstständigen Geschäften fern“, riet Richter Rainer Würth dem Angeklagten gegen Ende der Gerichtsverhandlung. Im Juni 2019 hatte ein 55-jähriger Mann aus Mittelfranken verschiedene Artikel in Höhe von etwa 470 Euro für sein Sonnenstudio bestellt und diese nie bezahlt. Der Beschuldigte versuchte sich zunächst rauszureden, aber akzeptierte die Geldstrafe.

Firmen miteinander verwechselt

Vor zwei Jahren hatte der Franke für sein Sonnenstudio mehrere Cremes und Bräunungsampullen bei zwei verschiedenen Firmen über das Internet bestellt, wie dieser vor dem Amtsgericht Neumarkt am Dienstag erklärte. Die bestellten Artikel seien zwar ausgeliefert geworden, doch eine der beiden Firmen habe kein Geld von dem Beschuldigten erhalten, so Staatsanwalt Thomas Leykam beim Verlesen der Anklageschrift.

Der etwas verwirrt wirkende Angeklagte versuchte die versäumte Zahlung zu erklären: Zum einen habe er die beiden Firmen miteinander verwechselt und zum anderen einen Teil der Ware nicht bezahlen wollen, da diese beschädigt gewesen sei. Um seine Aussage zu bekräftigen, zeigte er dem Richter und dem Staatsanwalt die kaputten Ampullen.

Mehr Ausgaben als Einnahmen

Die Firma habe die reklamierte Ware zurückgenommen, doch auch den zu zahlenden Restbetrag von etwa 354 Euro beglich der Angeklagte letztendlich nie. „Es fällt auf, dass ihre Ausgaben zu diesem Zeitpunkt um einiges höher waren, als ihre Plus-Beträge“, sagte Richter Rainer Würth vor Gericht. Der Beschuldigte wurde zu einer Zahlung von 500 Euro an die Staatskasse verurteilt. Noch während des Gerichts-Prozesses bezahlte der Angeklagte die Geldstrafe. Das Verfahren gegen den 55-Jährigen wurde eingestellt.