Regensburg
Betrunkene prügeln sich am Bahnhof

Am Freitag prügelten sich sechs Personen in der Bahnhofshalle. Sechs Polizeistreifen waren nötig, um sie zu trennen.

01.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:09 Uhr
Symbolbild: Eine Streife ist am Regensburger Bahnhof stationiert. −Foto: Bundespolizeiinspektion Waldmünc

Am Freitagmorgen ist es in der Bahnhofshalle am Bahnhof Regensburg nach Angaben der Bundespolizei zu einer Schlägerei zwischen sechs Personen gekommen. Insgesamt sechs Streifen von Landespolizei und Bundespolizei seien notwendig gewesen, um die Prügelei zu beenden.

Gegen 04.30 Uhr erhielt das Bundespolizeirevier Regensburg über Funk Kenntnis von einer Schlägerei am Bahnhof Regensburg. Eine Bundespolizeistreife eilte an den Einsatzort. Als die Beamten eintrafen, trennten zwei Streifen der Polizeiinspektion Regensburg Süd die Beteiligten. Im Anschluss trafen noch zwei weitere Streifen der Landespolizei, eine Bundespolizeistreife und zwei Rettungswägen ein.

Schlägerei startete mit verbaler Provokation

Ersten Erkenntnissen zufolge soll ein 20-jähriger Deutscher einen 21-jährigen Deutschen verbal provoziert haben. Anschließend sei es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden gekommen. Als die Freunde der Kontrahenten einschritten, sei die Situation eskaliert und es kam zu einer Schlägerei zwischen den Personengruppen.

Als sich später ein unbeteiligter 27-Jähriger einmischen wollte, habe ihn ein Polizeibeamter zu Boden gebracht. Der 20-jährige Verursacher der Auseinandersetzung verhielt sich laut Angaben der Bundespolizei auch gegenüber der Polizei uneinsichtig und aggressiv. Als der Oberviechtacher sich körperlich gegen die polizeilichen Maßnahmen sperrte, hätten ihn zwei Beamte zu Boden gebracht.

Alle Beteiligte der Schlägerei seien alkoholisiert gewesen. Zwei von ihnen erlitten laut Bundespolizei leichte Verletzungen. Angeblich wollte jedoch keine der Personen ärztlich behandelt werden. Das Bundespolizeirevier Regensburg hat Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen. Der 20-Jährige muss sich zusätzlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen beließen die Beamten alle Beteiligten auf freiem Fuß.