Neumarkt
Bürger können Unterlagen beantragen

Am 27. August wird ein neues Update für die Beantragung der Briefwahlunterlagen beim Bürgerserviceportal installiert.

25.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:06 Uhr
Die Briefwahl startet demnächst. −Foto: Martina Hösch

Darüber hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die Stadt informiert. Sie betreut nicht nur das Bürgerserviceportal, sondern ist auch für die digitale Wahlabwicklung zuständig. Während das Update erfolgt, kann es zu Einschränkungen bei der Online-Briefwahlbeantragung kommen. Danach ist die Beantragung wieder uneingeschränkt möglich. Die Stadt bittet die Wählerinnen und Wähler um Verständnis und rät, die Beantragung zu einem anderen Zeitpunkt vorzunehmen.

Wahlberechtigte aus dem Stadtgebiet Neumarkt können jetzt Anträge für die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 stellen. Dies kann online, per Post mit dem ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreiben oder bei Vorlage des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsschreibens durch persönliche Abholung der Unterlagen erfolgen. Die Stadt rechnet angesichts der Entwicklung bei den Wahlen der vergangenen Jahre und der weiterhin bestehenden Ansteckungsgefahr durch Covid-19 mit einem hohen Anteil an Briefwählern. Während dieser bei der Bundestagswahl 2005 noch bei 18 Prozent gelegen war, waren es 2017 schon 37,1 Prozent aller Stimmen, die per Briefwahl abgegeben worden sind.

Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl können zum einen mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann portofrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können diesen auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Zum anderen kann man mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich beantragen sowie die Unterlagen gleich mitnehmen zu können. Und es gibt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies kann man über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf/home, ein Link führt außerdem von der Startseite der www.neumarkt.de zur Onlinebeantragung.

Darüber hinaus ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein QR-Code aufgedruckt, den man abscannen kann und über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Einfach etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern.

Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen wollen und am 26. September zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet bei der diesjährigen Bundestagswahl 31 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl am Wahltag durchgeführt werden kann. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann.