Am Sonntag ist Bundestagswahl. Peter Müller ist der Leiter des Bürger- und Verwaltungszentrums der Stadt Regensburg, bei dem auch das Wahlamt angesiedelt ist. Er erklärt, was Wahlberechtigte wissen müssen.
Bis wann und wo ist Abgabe der Briefwahl?
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 26. September 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Regensburg eingegangen sein. Die Abgabe des Wahlbriefs in einem der Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich. Die Briewählerinnen und Briefwähler müssen Ihre Briefwahlunterlagen also möglichst schnell an das Wahlamt zurücksenden.
Wie lange kann ich am Sonntag wählen gehen?
Die Wahllokale sind bis 18 Uhr geöffnet.
Welche Hygiene-Vorschriften gelten vor Ort?
Während der Wahlzeit am Wahlsonntag findet die sogenannte 3G-Regelung in den Wahl- bzw. den Auszählungsräumen keine Anwendung. Dies gilt sowohl für die Mitglieder der Wahl- bzw. der Briefwahlvorstände als auch für die Wählerinnen und Wähler. Allerdings ist in Gebäuden, in denen Wahl- bzw. den Auszählungsräume untergebracht sind, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer höherwertigeren Maske (OP-Maske oder etwa FFP2-Maske). Der Wahlvorstand kann Wählerinnen und Wähler zur kurzfristigen Abnahme auffordern, sofern dies zur Identifizierung erforderlich ist.
Kann ich wählen, wann ich will, oder gelten Personenbeschränkungen?
Der Wahlvorstand regelt die Ordnung im Wahllokal und den Zugang zum Wahllokal. Es sollten sich im Wahllokal grundsätzlich nur so viele Wählerinnen und Wähler aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Insoweit können die Wählerinnen und Wähler natürlich kommen, wann sie wollen. Bei größerem Andrang regelt der Wahlvorstand den Zutritt. Je nach Andrang kann es dann sein, dass man mit Abstand vor dem Wahllokal etwas warten muss.
Was passiert, wenn ich kurzfristig durch Krankheit oder Quarantäne-Pflicht nicht zur Wahl gehen kann?
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens 24. September 2021, 18 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und eine medizinische Gesichtsmaske oder einer höherwertigere Maske in Ihren Wahlraum mit.
Wie lange dauert es bis alle Stimmen ausgezählt sind?
Mit ersten Ergebnissen wird gegen 19.30 Uhr gerechnet. Bis wann alle Stimmen ausgezählt sind, ist sehr schwer zu prognostizieren. Wir rechnen gegen 22 Uhr bis 23 Uhr mit einem vorläufigem Ergebnis.
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