Das Verfahren zog sich über fast drei Jahre hin, nun ist der Fall des früheren evangelischen Dekans Norbert Dennerlein abgeschlossen: Norbert Dennerlein bleibt weiterhin seines Amtes enthoben.
Die Disziplinarkammer der Evang.-Luth. Kirche in Bayern beschloss dies im dritten und abschließenden mündlichen Verhandlungstag am Freitag, 15. Februar, in dem Disziplinarverfahren, wie der Pressesprecher und Kirchenrat Johannes Minkus der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern auf Nachfrage der Mittelbayerischen mitteilte.
Dennerlein in Nürnberg
Das Urteil stellt fest, dass Norbert Dennerlein seine Amtspflichten verletzt habe und nun deswegen seines Amts enthoben wird. Damit einher geht auch die Versetzung auf eine andere Stelle, die bereits vollzogen sei. Denn Norbert Dennerlein arbeitet am Nürnberger Gottesdienst-Institut – „als Pfarrer mit allgemeinkirchlichem Auftrag“, wie der Kirchensprecher mitteilte.
Außerdem darf Dennerlein – eine „Nebenmaßnahme“ des Urteils – „für die Dauer von fünf Jahren nicht in einem Arbeitsbereich tätig sein, in dem er eine Vorgesetztenfunktion auszuüben hat“. Zudem trage der 57-jährige Dennerlein die Verfahrenskosten.
Dennerlein in Neumarkt
Norbert Dennerlein war bis April 2016 als Dekan in Neumarkt tätig, ehe er überraschend zurücktrat. Daraufhin wurde das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren öffentlich bekannt. Unter den evangelischen Kirchenbesuchern in Neumarkt sorgte der Fall von Norbert Dennerlein für Aufsehen.
Über Norbert Dennerlein hatte die Mittelbayersiche bereits berichtet. Mehr dazu lesen Sie hier.
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