Pandemie
Diese Corona-Regeln gelten in Neumarkt

In Neumarkt, Parsberg und Freystadt gibt es an einigen Plätzen eine Maskenpflicht. Dazu kommen weitere Einschränkungen.

20.10.2020 | Stand 16.09.2023, 4:33 Uhr
Auch in Neumarkt muss an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 am Platz die Maske wieder getragen werden. Ab Mittwoch gelten einige neue Maßnahmen im Landkreis Neumarkt. −Foto: Daniel Bockwoldt/picture alliance/dpa

Verschärfte Corona-Maßnahmen gelten ab Mittwoch auch im Landkreis Neumarkt. Das teilt das Landratsamt am Dienstag mit.

Weil die Inzidenz den Warnwert von 35 überschritten hat, treten zum Schutz der Bevölkerung ab Mittwoch, 21. Oktober, im Landkreis Neumarkt viele zusätzliche Corona-Regeln in Kraft.

Mit der Einführung der Corona-Ampel, die jetzt im Landkreis Neumarkt auf gelb steht, hat die Bayerische Staatsregierung eine Reihe von zusätzlichen Regelungen erlassen, die nun automatisch in Kraft treten.

Diese Regelungen gelten jetzt im Landkreis Neumarkt:

- Es gibt nunstrengere Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich nur entweder bis zu 10 Personen oder zwei Hausstände gleichzeitig treffen. Diese Begrenzung gilt überall, auch auf der Straße und in Gaststätten und bei privaten Treffen zu Hause. Vor allem werden auch Feiern jeglicher Art beschränkt, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Anlässe. Das bedeutet, dass man sich – ob zu einer Feier oder ohne Anlass – privat in der Regel nur noch in Gruppen bis zu 10 Personen treffen darf.

- Es besteht einezusätzliche Maskenpflichtan vielen verschiedenen Orten:

  • Auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen aller öffentlich zugänglicher Gebäude (z.B. auf Fluren und in Fahrstühlen)
  • In Arbeitsstätten auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge) sowie am Arbeitsplatz immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • In weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 auch am Platz
  • Bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und Bühnenhäusern auch am Platz.
  • Es gilt Außerdem eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt, Neumarkt und Parsberg. In Freystadt ist dies der Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraße, die Bahnhofsstraße und die Klostergasse und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/Marktstraße, die Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Zum Mallersdorfer Grund. Welche Bereiche genau betroffen sind, können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. nachlesen. Auf diesen Plätzen gilt auch ein Alkoholverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr.

- Es gibt eineSperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr, in der die Gastronomieihre Gasträume und Freiflächen schließen muss und nur noch nichtalkoholische Getränke und Speisen „to-go“ verkaufen darf.

- Nicht nur der Gastronomie, auch allen anderen (insbesondere Tankstellen und Lieferdiensten) istder Verkauf von Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.

Verantwortliche plädieren an die Vernunft

“Dem Landratsamt ist wie auch dem Gesundheitsamt absolut bewusst, dass diese Regeln den Menschen viel Disziplin und Verzicht abverlangen und dass es sehr ärgerlich und schmerzhaft ist, Vorhaben abzusagen, auf die man sich schon lange gefreut hat“, heißt es in der Pressemitteilung. Aber es gelte jetzt, Vernunft zu zeigen, Verantwortung wahrzunehmen und Schlimmeres abzuwenden.

Sollte der Inzidenzwert über 50 steigen und damit die Corona-Ampel auf „rot“ umspringen, würden weitere von der Staatsregierung beschlossene Maßnahmen in Kraft treten. Umgekehrt könne jede und jeder Einzelne aber auch dazu beitragen, dass die Zahlen wieder sinken und die schärferen Regeln wieder außer Kraft treten. „Das können wir jedoch nur gemeinsam erreichen“, ist in der Pressemitteilung zu lesen.

Appell an Eltern von Schulkindern

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung spricht das Landratsamt eine dringende Empfehlung aus, Schulkinder dazu anzuhalten, auch auf den Plätzen vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand zwischen den Kindern von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

„Die Maßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, nützen nichts, wenn sich die Kinder vor der Schule oder auf dem Schulweg anstecken“, heißt es dazu in der Mitteilung des Landratsamts. Eltern werden dazu aufgerufen, ihren Kindern den Zweck dieser Empfehlung zu erläutern und die Kinder zu deren Einhaltung anzuhalten. Zum einen diene jeder Schritt zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 auch dem gesundheitlichen Schutz der Schwächeren in unserer Gesellschaft. Und zum anderen solle damit ein Beitrag geleistet werden, die Funktionsfähigkeit der Schulen möglichst aufrecht zu erhalten, indem die Gefahr der Ansteckung von Kindern untereinander verringert wird. Die Befolgung dieser Empfehlung liege also auch im Interesse der Eltern und Schüler.

So lange gelten die Corona-Regeln

Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der ersten Nennung des Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf derListe der Städte und Landkreise mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“. Sie gelten bis zum letzten Tag, an dem der Landkreis Neumarkt gelistet wird.

Das ist bei einmaligem Überschreiten des Wertes normalerweise 7 Tage lang der Fall, bei dauerhafter Überschreitung des Wertes entsprechend länger. Bei einer erneuten Aufnahme des Landkreises Neumarkt in die Liste würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.