Am Ende war es ein Vergleich, den die Beklagte Firma mit dem Kläger – einem ehemaligen, langjährigen Beschäftigten in Leitungsfunktion – schloss, nachdem der Richter am Chamer Amtsgericht beiden Seiten die jeweiligen Erfolgschancen erläutert hatte. Das Unternehmen hat damit die Klagen vom Hals, der Kläger einen finanziellen Ausgleich für geleistete Arbeitsstunden und Urlaub.
Der Mann, der gut 30 Jahre an dem Firmenstandort in Waldmünchen arbeitete, war mit einem weiteren Beschäftigten in der Leitung angestellt. Die Firma selbst, die Taubert Textil GmbH, hat ihren Hauptsitz in Freising,...