Residenzplatz Neumarkt
Gutachten: Lärm wird sich trotz Studenten in Grenzen halten

14.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:42 Uhr
In den ehemaligen Hort am Neumarkter Residenzplatz zieht die Hochschule ein. −Foto: Benjamin Weigl

Der Residenzplatz ist für OB Thomas Thumann ein Vorzeige-Beispiel für Altstadtsanierung – 35 bis 40 Millionen Euro fließen hier insgesamt in die städtische Entwicklung. Im Fokus stand am Dienstag im Bausenat die Neuaufstellung des Bebauungsplans in Teilgebieten als besonderes Wohngebiet – besonders darum, weil hier „studentisches Wohnen“ vorgesehen ist.

Stadtrat Dieter Ries sah angesichts dieser Tatsache wilde Zeiten auf Neumarkt zukommen: Studenten, ein begrünter Innenhof und das alles auch noch in Bayern, das werde „massive Probleme“ und Polizeieinsätze geben, prophezeite er, fing sich dafür aber vornehmlich das Unverständnis seiner Kollegen ein. Der Tenor war eher der, dass man froh über die Belebung der Innenstadt sein solle – und wenn junge Leute einmal feierten, sollten sie eben feiern.

Schalltechnische Untersuchungen, die die Stadt bei der Bayreuther Firma Ibas in Auftrag gegeben hatte, hätten ergeben, dass der zu erwartende Lärm – der nicht nur aus dem studentischen Leben, sondern auch durch den Reitstadel als Veranstaltungsort resultiert – mit den Werten eines besonderen Wohngebiets verträglich sei, erklärte Lena Wächter vom Stadtplanungsamt. An bestimmten Bereichen gebe es „geringe Überschreitungen“, jedoch nur dort, wo keine Wohn- oder Schlafbereiche liegen würden.

Technische Hochschule braucht mehr Platz

Außerdem ging es in der Sitzung um eine mögliche Weiterentwicklung des ehemaligen Rot-Kreuz-Hauses, das zuletzt als Kinderhort genutzt wurde. Grund dafür ist, dass die Technische Hochschule Amberg-Weiden dort mehr Raum benötigt, so dass nicht nur die – bereits im März 2021 im Stadtrat besprochene – Aufstockung, sondern auch ein Anbau im Norden des Gebäudes nötig sei, so das Hochbauamt in seiner Stellungnahme.

Da es „verwaltungsintern Pläne gibt, das gegebenenfalls zu erweitern“, wolle man den Bausenat frühzeitig über diese Entwicklung informieren, so OB Thumann – denn Dieter Ries witterte, dass man hier den Bausenat vor vollendete Tatsachen stellen wolle.

Um die Erweiterung des Gebäudes theoretisch zu ermöglichen, muss der Geltungsbereich im Bebauungsplan erweitert werden. Weil diese Veränderung ein Eingriff in die Grundzüge der Planung ist, muss der Teilbereich des Bebauungsplans zum Residenzplatz 6 erneut ausgelegt werden. Der Bausenat schloss sich diesen Vorgehen gegen die Stimme von Dieter Ries an.