Geschichte
Hüterecht im Ottmaringer Tal

Saftige Wiesen und frisches Wasser waren wichtig für das Weidevieh. Hirten mussten aber ihre Rechte kennen und einhalten.

13.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:43 Uhr
Johann Grad
Mit dieser Zeichnung, entstanden um 1500, wurden die Hut- und Weiderechte im Ottmaringer Tal geregelt. −Foto: Johann Grad/Repro/Stadtarchiv Beilngries

An die 500 Jahre ist die Landkarte alt, auf der das Ottmaringer Tal vom Dorf nach Westen bis zu zwei Weiher vor der Stadt Beilngries dargestellt ist. Im städtischen Archiv der Altmühlstadt wird diese Zeichnung aufbewahrt. Nach einer Anfrage in Sachen Geschichte von Ottmaring suchten die beiden Archivarinnen die Karte heraus und digitalisierten sie. Kluge Leute entzifferten die Beschreibungen und dann war klar: Auf der Zeichnung sind die Hut- und Weiderechte für Ottmaring, Kevenhüll und Beilngries festgelegt.

Vermutlich gab es immer wieder Streitigkeiten, auf welchen Flächen im weiten Ried des Ottmaringer Tales die Tiere weiden durften. Noch wichtiger war, dass Wasser vorhanden war, und im Tal gab es ja im Gegensatz zur Hochfläche genügend Wasserstellen. Daher waren die Dörfer oben bedacht, unten im Tal Weideflächen und Wasser zu bekommen für ihre Tiere. Welche Leute oder welches Gremium die Weiderechte festgelegt haben, geht aus der Karte nicht hervor. Sozusagen als Nebenprodukt hat der Zeichner zum Teil das Dorf Ottmaring mit den Burgen, der Kirche und einigen Anwesen auch auf die Karte eingetragen, somit ein wertvolles Dokument für die Ottmaringer von heute geschaffen.

Jeder Ort wird genau erklärt

Mit Buchstaben sind wichtige „Örter des Riedts von Ottmaring herauff biß zur gemainer Statt Beilngries: Weyern (Weiher) festgehalten und jeder Ort wird genau erklärt. So wissen alle Beteiligte, was sie zu beachten haben. Was allgemein die Weiderechte angeht, so durften die Beilngrieser Hirten außer im Kevenhüller Ried überall die Tiere fressen lassen. Westlich von Ottmaring gab es eine Weidefläche (A) von etwa 200 Tagwerk. Die Hirten der Stadt hatten die Oberhut und Ottmaring allein die Mithut. Beim „Hütt Anger“ (B) mit etwa 90 Tagwerk galten die gleichen Rechte. Der „Roßkopf“ (C) war anscheinend eine sehr ergiebige Quelle, denn dort durften alle Hirten die Tiere tränken. Hier begann das Kevenhüller Ried, das bis zu den Eglrinnen reichte (F).

Auf der Trift (E), auf welcher das Dorf „schuhrrecht“ hatte, die also den Dörflern gehörte, trieben die Hirten ihre Viecher hinunter und auf der Eglrinnen (F) ins Kevenhüller Ried, 90 Tagwerk groß. Diesen Weg scheint es heute noch zu geben, etwa dort, wo eine Stromleitung den Hang hinab ins Tal führt. Bei den „Irlnstauden“ (D) mussten die Kevenhüller den Beilngries „hürtten“ weichen, wenn diese kamen. Die Stadt Beilngries stellte den Hirten vom Berg gutwillig weitere 43 Tagwerk zur Verfügung und zwar die Fläche von einem Birnbaum (H) bis zu den Eglrinnen. Außerdem durften die Kevenhüller ihre Tiere am „Braitten Bronnen“ (G) tränken, mussten aber danach aber schnurstracks auf ihr Ried zurückkehren.

Pferde und Hornvieh

Gerne hätten die Kevenhüller auf „Freyschusters Wiesen“ (I) 82 Tagwerkgroß bis zu den Eglrinnen, gehütet, was ihnen aber nicht erlaubt war. Auf dem Beilngrieser Ried (K) hatten die Hirten der zwei Dörfer nichts zu suchen, sie waren mit ihren Tieren ausgeschlossen. Auf der Karte (L) sind zwei Weiher eingezeichnet, die vor den Toren der „gemainer Statt Beilngries“ liegen. Von den Weihern bis zu Freyschusters Wiesen sind es 46,5 Tagwerk. Mit all den Angaben waren die Weiderechte geklärt und die Hirten kannten sich aus. Die Texte brauchten sie nicht, sie konnten ohnehin nicht lesen, aber sie wussten ja, wo die mit Buchstaben angegebenen „Örtter des Riedts“ lagen. Schade ist natürlich, dass von der Stadt Beilngries selber nichts zu sehen ist oder zumindest Häuser am Stadtrand. Vielleicht war es ja von den Weihern bis zu den ersten Gebäuden der Stadt zu weit.

Die Ottmaringer hatten östlich vom Dorf auch Weiderechte, so auf der Töginger Markung das Recht zur Beihut. Dieses Recht beschränkte sich auf Pferde und Hornvieh und auf den Zeitraum von Michaeli (Ende September) bis Georgi (April) alltäglich. Auch auf einer Feldpartie in der Dietfurter Flur hatte die Gemeinde Ottmaring das Recht zur Beihut, zu den gewöhnlichen Zeiten mit jeder Gattung Vieh