Der Inzidenzwert unterschritt im Landkreis Neumarkt am Samstag erstmals den Wert von 100: Das RKI meldet für 15. Mai einen Wert von 86,9. Die Mittelbayerische gibt einen Überblick, welche Regeln nun für Freizeit- und Kultureinrichtungen, Geschäfte und die Außengastronomie eintreten könnten.
Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang unter 100, dann gelten ab dem darauffolgenden Tag (Tag sieben) laut Paragraf drei der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neue Regeln. Was bedeutet das für den Landkreis Neumarkt?
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