Es war früher gang und gäbe im Landkreis Neumarkt: Wer in einer Festschrift oder Vereinszeitung ein Foto abgedruckt hat, kümmerte sich nicht weiter darum, woher das Foto stammt. Gerade bei älteren Bildern ist der Fotograf nicht immer auszumachen. Wer heute ein bestimmtes Themenmotiv sucht, bedient sich oft ganz entspannt im Internet. Schließlich ist die Auswahl dort groß. Doch wer das Urheberrecht verletzt, macht sich strafbar. Jurist Dr. Malte Nieschalk erklärt, warum.
Wer ist grundsätzlich der „Urheber“ eines Fotos?
Dr. Malte Nieschalk: Urheber ist der Schöpfer des Werkes, das heißt...