Luxus-Immobilie
Kago-Schloss: Die Suche nach dem Bieter

Bei der Versteigerung der Luxus-Immobilie in Postbauer-Heng gibt es viele Szenarien, die eintreten könnten.

17.03.2016 | Stand 16.09.2023, 6:53 Uhr
Das Kago-Schloss ist mit seinen 21 Meter hohen Türmen sicherlich das aufsehenerregendste Gebäude in Postbauer-Heng. −Foto: Drenkard

„Es wächst schon Gras zwischen den Pflastersteinen“, hat Postbauer-Hengs Bürgermeister Horst Kratzer beim Kago-Schloss am Rande des Ortes (Kago-Allee) beobachtet. Ob sich das so bald ändert? Am 10. Mai unternimmt das Amtsgericht Nürnberg einen neuen Versuch, für den leer stehenden Prunkbau einen Käufer zu finden.Ein erster Anlauf war im Februar 2015 gescheitert.Was am 10. Mai passieren kann und was geschieht, wenn neuerlich kein Gebot abgegeben wird, erklärt die MZ.

Mindestgebot am 10. Mai sind fünf Millionen Euro

Der einfachste Weg wäre natürlich,wenn sich am 10. Mai ein Käufer fände. Dabei spielen die sogenannten Wertgrenzen eine Rolle. Sie sollen die Rechte von Gläubigern und Schuldner wahren. Wie schon beim ersten Versteigerungstermin liegt demnach bei einem auf zehn Millionen Euro geschätzten Verkehrswert des Kago-Schlosses das Mindestgebot bei 50 Prozent der Summe, also fünf Millionen Euro. Bei einem Gebot bis zu 70 Prozent des Verkehrswertes können die Gläubiger mitreden, ob sie es annehmen wollen oder nicht. Darüber geht das Schloss weg.

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Kommt es am 10. Mai zu keinem abschließenden Gebot, werde das Verfahren vom Amtsgericht Nürnberg aufgehoben, erklärt dessen Pressestelle. Die Angelegenheit wäre an einem Nullpunkt angelangt. Die Gläubiger müssten wieder einen komplett neuen, zeitaufwendigen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Woran sie kein Interesse haben dürften.

Verfahren kann sich in die Länge ziehen

Die Gläubiger können aber laut Gerichtspressestelle auch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens beantragen. Das hätte im Gegensatz zur Aufhebung den Vorteil, dass die Gläubiger nach einer Pause von sechs Monaten nur einen Fortsetzungsantrag stellen müssten. Das Verfahren müsste nicht zeitraubend komplett neu aufgerollt werden und vor allem: die Wertgrenze fällt auf 30 Prozent, die sogenannte Verschleuderungsgrenze.

Das muss aber nicht bedeuten, dass das Schloss zwangsläufig für drei Millionen Euro weggeht. Die Gläubiger können immer noch ein Wort mitreden. Das Spiel mit einem Einstellungsantrag können die Gläubiger insgesamt zweimal machen. Es könnte also noch viel Zeit ins Land gehen, bis ein neuer Besitzer das Gras zwischen dem Pflastersteinen am Schloss entfernt.

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