Am 31. Dezember endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. De facto hat sie aber für Beschäftigte im Landkreis Neumarkt schon jetzt keine Bedeutung mehr. Probleme haben nur Ungeimpfte, die neu eingestellt werden sollen.
Denn sie müssen gemäß Bundesgesetz den Einrichtungsleitungen einen Nachweis vorlegen, der den seit 1. Oktober geltenden strengeren Anforderungen genügt – das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis. Andernfalls dürfen sie nicht in Pflegeheimen oder Eingliederungseinrichtungen arbeiten.
Erneuter Nachweis fällt weg
Wer aber...