Corona
Kita-Testpflicht für Kleinkinder kommt

Bereits Einjährige müssen ab Januar drei Mal wöchentlich getestet werden. Gute Nachrichten gibt es für Skifahrer.

07.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:47 Uhr
Die Kita-Testpflicht für Kleinkinder wurde beschlossen. −Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa

Das bayerische Kabinett ist am Dienstag erneut zusammenkommen, um über die Corona-Lage im Freistaat zu beraten. Unter anderem wurde über einen Vorschlag des Sozialministeriums gesprochen, der ein Testkonzept für Kinder in Kindertagesstätten enthält. Auch die Corona-Vorschriften für das Skifahren im Freistaat wurden präzisiert.

Kleinkinder unterliegen demnach beim Besuch von Kindertagesstätten im neuen Jahr einer Corona-Testnachweispflicht. Das beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag. Kinder, die älter als ein Jahr sind, dürften nach den Weihnachtsferien nur noch die Kita besuchen, wenn sie drei Mal wöchentlich getestet werden.

Kita-Testpflicht: So sieht sie aus

Akzeptiert werde ein Test, der in der Einrichtung vorgenommen werde, oder auch die glaubhafte Versicherung eines selbst vorgenommenen Schnelltests. Auch PCR-Pooltests seien möglich, sofern die Träger dies anböten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Der Entwurf des Sozialministeriums werde noch weiter ausgearbeitet. Vonseiten der Eltern hatte es Kritik gegeben, unter anderem weil die Laborkapazitäten für die Tests unter Umständen nicht ausreichen könnten.

Skifahren mit 2G

Nach massiven Protesten aus der Tourismusbranche entschärft Bayerns Staatsregierung unterdessen die Corona-Vorschriften für das Skifahren im Freistaat. Geimpfte und Genesene sollen Gondeln und Lifte ohne zusätzlichen Corona-Test benutzen dürfen. Das kündigten Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts an.

Ursprünglich hatte die Staatsregierung „2G plus“ vorschreiben wollen, jeder Skifahrer in Bayern hätte sich damit vor dem Kauf eines Tickets auch noch zusätzlich testen lassen müssen. Nun gilt wie in Österreich 2G, allerdings dürfen Gondeln nur zu einem Viertel besetzt werden. Der Verband deutscher Seilbahnen hatte das als „Todesstoß“ für die bayerischen Skigebiete kritisiert und vor Betriebsschließungen gewarnt.

Mehr Kliniken und Personal

Um Akutkrankenhäuser zu entlasten und um zusätzliche Intensiv-Kapazitäten zu schaffen, sollen Fachkliniken und ähnliche Häuser in Bayern ab sofort in die Versorgung von Corona-Patienten eingebunden werden. Die entsprechenden Kliniken werden aufgefordert, geeignete Patienten aufzunehmen – alternativ sollen sie Pflegepersonal für besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Das hat das bayerische Kabinett ebenfalls beschlossen.

Dafür soll es eine finanzielle Entschädigung für die Kliniken geben, beziehungsweise die Pflegekräfte sollen einen Ausgleich für die Zusatzbelastungen bekommen. Auch Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen sollen mithelfen. Insgesamt stellt der Freistaat 66 Millionen Euro bereit, um mit diesen und weiteren Maßnahmen die Kapazitäten zur Behandlung von Intensivpatienten zu sichern und zu erweitern. Das sei ein „guter Aufschlag“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Man hoffe, dass sich damit die dramatische Situation auf den Intensivstationen in Bayern ein Stück weit entspanne. Ziel sei es, am Ende rund 100 Betten auf Intensivstationen zusätzlich zu heben. Es gehe aber auch um eine Entlastung von Normalstationen, betonte er.

Zusätzliche Geldanreize

Dazu will der Freistaat Pflegekräfte auf Intensivstationen mit zusätzlichen Geldanreizen halten beziehungsweise dafür gewinnen. Dafür wird den Kliniken zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt. Das Geld solle gezielt auch den Pflegekräften zugute kommen, die schon jetzt auf den Intensivstationen arbeiten, erläuterte Holetschek. Man wolle Wertschätzung auch mit „monetärer Unterstützung“ zeigen. Details würden noch verhandelt, zu denken sei aber an Zuschläge zum Gehalt oder auch Zuschüsse etwa für Kinderbetreuung, wenn jemand bereit sei, von einem Teil- auf einen Vollzeitjob umzusteigen.

Auch Anästhesisten aus dem niedergelassenen Bereich sollen vorübergehend in bayerischen Krankenhäusern mithelfen dürfen. Das soll mit einer speziellen Abrechnungsvereinbarung ermöglicht werden.

Die Intensivstationen in Bayern sind wegen Corona vielerorts am Limit. Inzwischen mussten laut Holetschek im Rahmen des sogenannten Kleeblatt-Systems 49 Patienten in andere Bundesländer verlegt werden. (dpa)