Bestraft hatte sich der Angeklagte selber schon reichlich mit den Folgen seiner Tat, die so unerklärlich wie sinnlos schien und offenbar eine Folge seiner psychischen Erkrankung ist – dennoch musste das Amtsgericht über die Tat eines Bundeswehrsoldaten, der seinem Kameraden die Pistole weggenommen hatte, verhandeln.