Gemeinderat Tiefenbach
Laubengänge beim betreuten Wohnen sollen Blick auf den Friedhof verhindern

01.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:48 Uhr
Die Grenze beim Seniorenheim wird erst noch ermittelt. −Foto: Bucher

Zum Neubau eines Pflegeheimes, einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und betreutem Wohnen in der Sonnenstraße 31 in Tiefenbach, ist die Gemeinde seit dem Aufstellungsbeschluss vom Mai 2022 für die Flächennutzungsplanänderung sowie die Bebauungsplanänderung mit dem Bauvorhaben befasst.

Die finale Feinabstimmung hierzu hat im März 2023 im Landratsamt Cham mit der Baugenehmigungsbehörde stattgefunden. Grundlage für das Bauvorhaben ist die dritte Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die erste Bebauungsplanänderung des Baugebietes „Tiefenbach-Süd“. Die Flächennutzungsplanänderung wurde durch das Landratsamt genehmigt, der Bebauungsplanänderung wurde durch den Gemeinderat nach erneuter Abwägung in dritter Auslegung die Zustimmung erteilt. Die planungsrechtlichen Vorgaben sind durch die Baugenehmigungsbehörde abschließend zu prüfen.

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Erster Beratungspunkt in der jüngsten Gemeinderatssitzung war die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes „Tiefenbach-Süd“ mit Ausweisung eines Sondergebietes „SO Seniorenbetreuung“. Für die Gemeinde Tiefenbach wurde eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung nach BauGB für die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 25. April durchgeführt.

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An Änderungen gegenüber dem Planungsstand vom September 2022 wurden die Baugrenzen wegen der geänderten Gebäudeplanung, eine Neuordnung der Flächen für Stellplätze außerhalb der Baugrenzen und der Grünflächen vorgenommen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vorgenommen, Rückmeldungen hierzu sind erneut nicht erfolgt. Die Behördenbeteiligung und die Beteiligung öffentlicher Belange sind erfolgt. In den Stellungnahmen seitens der Regierung der Oberpfalz und des Sachgebietes „Erschließungsbeiträge“ des Landratsamtes Cham wurden keine Bedenken erhoben.

Beleuchtungen sollen insektenfreundlich sein

Vom Sachgebiet Feuerwehrwesen muss bis zur Einreichung des Bauantrages der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes erbracht werden. Das Sachgebiet „Bauwesen“ merkte an, dass es sich beim vorliegenden Verfahren um eine Änderung des Bebauungsplanes „Tiefenbach-Süd“ handelt. Der Name, unter dem die Bebauungsplanänderung dreimal ausgelegen hat, bleibt bestehen. Das Sachgebiet „Naturschutz und Landschaftspflege“ regte an, insektenfreundliche Beleuchtung mit warmweißen LED zu verwenden. Bei der Planung der Hecken soll eine Abgrenzung im Südosten und Südwesten zum Ortsrand hin beziehungsweise im Norden zum Friedhof geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, die Wandhöhen nicht nur an den Traufseiten sondern auch an der Firstseite zu begrenzen, um zu wuchtige Baukörper zu vermeiden. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

Wohnräume haben keinen Blick auf den Friedhof

Das Sachgebiet „Gartenkultur und Landschaftspflege“ regte an, dass direkt hinter den Garagen ein zwei Meter breiter Grünstreifen mit zweireihigen Hecken sein muss. Nach Norden und Westen sind beim Gebäude für das betreute Wohnen Laubengänge geplant, sodass keine Wohnräume einen Blick auf den Friedhof haben.

Als Dacheindeckung sind nur einfarbige, nicht glänzende Materialien zulässig. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bemerkte, dass es sich bei der gemeinsamen Grenze zwischen den Flurstücken 668/3 und 668/4 um eine „nicht festgestellte“ Grenze handelt. Vor Baubeginn soll die Ermittlung der Grenze durchgeführt werden.

Keine Einwände gab es von der Bayernwerk Netz GmbH, des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und der Deutschen Telekom Technik GmbH. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen und Mitteilungen nach dritter Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Tiefenbach Süd“.

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Dem Gemeinderat wurde der Satzungsentwurf samt Bauplanänderung mit integriertem Grünordnungsplan sowie Umweltbericht zur Verfügung gestellt und beraten. Diese Bebauungsplanänderung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Das gemeindliche Einvernehmen gab es für zwei Bauanträge: Anbau eines Rundballenlagers und einer Rinderstallung sowie Neubau eines Getreidelagers, Auslauf und eines Verkaufsraumes in der Gemarkung Schönau. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Zufahrt über die Gemeindeverbindungsstraße Breitenried-Schönau ist gesichert. Eine öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinde ist nicht möglich. Die Oberflächenwasserentsorgung obliegt dem Bauherrn. Der Neubau einer Doppelgarage in der Gemarkung Tiefenbach befindet sich im Innenbereich mit der Festlegung als Wohnanlage. Die Straßenerschließung ist über die Erschließungsstraße „Galgenberg“ gesichert. Öffentliche Wasser- und Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich.

− wbf