Positionspapier
LBV sieht Grenzen der Windkraft im Landkreis Neumarkt

28.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:18 Uhr
Die LBV-Kreisgruppe Neumarkt hat Bedenken, wenn weitere Windräder im Wald erreichtet werden. Dadurch entstünden Windschneisen sowie neue Forststraßen. −Foto: Nicolas Armer, dpa

Der Regionale Planungsverband ist gerade dabei, Vorranggebiete für Windenergie in den Landkreisen Neumarkt, Regensburg, Kelheim und Cham auszuweisen. Die Kreisgruppe des Landesbunds für Vogelschutz Neumarkt (LBV) hat dazu ein Positionspapier erarbeitet.

Der LBV unterstützt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, fordert aber eine Schonung ökologisch sensibler Bereiche. Er hat zehn Gebiete identifiziert, in denen er den Bau von Windrädern kritisch sieht – neun davon sind Waldflächen.

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„Wenn die Klimaerwärmung nicht abgemildert werden kann, wird sich die Landschaft in Mitteleuropa so drastisch verändern, dass viele Arten keinen Lebensraum mehr finden“, heißt es in dem Schreiben des LBV. Dennoch dürfe der Ausbau der Windkraft naturschutzfachliche Anforderungen nicht außer Acht lassen.

Windräder sorgen für dauerhafte Störungen im Waldgebiet

Windräder im Wald zu errichten, sieht die LBV-Kreisgruppe grundsätzlich als problematisch an. Zum einen müsse dafür Wald gerodet werden, so dass beispielsweise Angriffspunkte für Sturmböen entstünden, zum anderen brauche es tiefe Fundamente und Forststraßen. Für den Anschluss an das Stromnetz müssten Leitungstrassen verlegt werden. „Die regelmäßige Wartung und Reparatur der Anlagen verursachen dauerhaft Störungen in dem betroffenen Waldgebiet“, teilt der Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe, Bernd Söhnlein, mit.

Im Landkreis Neumarkt stehen schon viele Windräder –doch oft stehen sie still.

Deshalb schlägt der LBV vor, die bereits bestehenden Schwerpunktbereiche der Windenergie im Landkreis auszuweisen. Auf diesen Flächen könnten einzelne Anlagen ergänzt und bestehende, zum Teil schon über zehn Jahre alte Anlagen, durch leistungsfähige neuere ersetzt werden.

LBV: Schutz von Heiligenholz und Möninger Berg

Bei den neun Gebieten, die unbedingt frei von Windrädern gehalten werden sollten, handelt es sich hauptsächlich um größere zusammenhängende Waldgebiete wie der Grafenbucher Forst, das Heiligenholz mit der Kräfft, das Waldgebiet zwischen Burggriesbach, Erasbach und Sollngriesbach sowie das Waldgebiet Weidenlach/Wäschenbühl bei Wettenhofen.

Im Albvorland zwischen Neumarkt und Freystadt sollten darüber hinaus neue Anlagen mit besonderer Umsicht geplant werden, weil es sich aus Sicht des Vogelschutzes insgesamt um ein herausragendes Gebiet handele, unterstreicht der LBV. So hielten sich während des Vogelzuges im Bereich des Möninger Berges immer wieder Schwärme seltener Zugvögel auf.