Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für die deutschen Bundesländer und es schlägt sich in der Rechtsprechung nieder. Das Thüringer OLG hatte sich mit dem besonderen Sprachgebrauch in Gera zu befassen. Konkret ging es um eine Diskussionsrunde bei einem Regionalsender, bei der es recht politisch zuging. Involviert war unter anderem der Inhaber einer Sicherheitsfirma und der wurde in der Sendung unverblümt von einem Diskussionsteilnehmer als „Neonazi“ beschimpft.
Ob er wirklich einer war, ist ungeklärt – so genannt werden wollte er nicht. Erst recht nicht, da die Sendung 30 Mal...