Gericht
Mann hatte Sex mit schlafender Frau

Ein 25-Jähriger aus Neumarkt zog seine Ex-Freundin in deren Bett aus und verging sich an ihr. Dafür schickte ihn das Schöffengericht ins Gefängnis.

09.12.2013 | Stand 16.09.2023, 7:16 Uhr

Zwei Jahren und zwei Monate muss ein Neumarkter in Haft. Foto: Steffen

Das Neumarkter Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Rainer Würth hatte es gestern mit einem 25-Jährigen zu tun, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wurde in der Anklageschrift ein „schwerer sexueller Missbrauch gegen eine widerstandsunfähige Person“ zur Last gelegt. Der Vorwurf: Er soll seine schlafende Ex-Freundin, mit der er einen zweijährigen Sohn hat, vergewaltigt haben. Weil der Beschuldigte nach einer Unterbrechung zu Beginn der Verhandlung und einer Beratung mit dem Richter, der Staatsanwältin und den beiden Verteidigern Georg Stein und Dr. Alois Kölbl sein Vergehen zugab, blieben dem Opfer und den übrigen Zeugen die Aussagen erspart. Das Schöffengericht verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und blieb damit vier Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin.

Was sich Anfang März ereignete, wurde im Prozess wie folgt geschildert: Der Angeklagte und seine frühere Freundin hatten sich getroffen und gemeinsam eine Fernsehsendung angesehen. Gegen 20 Uhr wurde die junge Frau müde und bat ihren Ex-Freund, sie nach einer Stunde aufzuwecken. Beide lagen zunächst voll bekleidet im Schlafzimmer. Danach, so hieß es in der Anklageschrift, habe der Mann seine Hose und Unterhose ausgezogen und auch seine Ex-Freundin entkleidet. Anschließend soll es mit der Schlafenden zu einem kurzen, ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen sein. Als die Frau aufwachte – einer der Verteidiger sprach von einem „womöglichen Tiefschlaf“ – und merkte, was passierte, schlug sie wild um sich und schubste den Mann weg. Anschließend forderte sie ihn auf, die Wohnung schnellstens zu verlassen.

Dem kam der Ex-Freund, der zwei Einträge im Bundeszentralregister wegen anderer Delikte hat, auch nach. Auf Twitter und Facebook soll er sein Vergehen Freunden und Bekannten mitgeteilt haben. „Ein brutaler Täter würde doch solche Mitteilungen gar nicht weiterleiten“, sagte Stein. Kölbl sprach davon, dass es unklar sei, ob Alkoholkonsum zur Tat geführt habe, oder ob sein Mandant ausgeflippt sei. Der Verteidiger verwies darauf, dass sich Täter und Opfer gut gekannt hätten und sogar in der Wohnung beide bekleidet in einem Bett gelegen hätten. Zudem sei der ungeschützte Geschlechtsverkehr nur ganz kurz gewesen, was aber die Tat nicht entschuldige.

Zum Tathergang brauchte das Opfer nichts auszusagen. Allerdings sagte die junge Frau auf die Frage des Richters und der Staatsanwältin, wie es ihr gehe, dass sie an den Folgen der Tat noch immer psychisch zu leiden habe. Sie könne schlecht schlafen, wache nachts oft auf und gehe auch nicht mehr aus. Allerdings habe sie sich bisher nicht in eine psychologische Behandlung begeben, was die Verteidiger des Verurteilten nach eigenen Worten nicht nachvollziehen konnten. (npp)