Corona
Maskenpflicht jetzt auch in Stadtamhof

Ab Mittwoch gilt die Maskenpflicht, die in Regensburg bereits weite Teile der Innenstadt betrifft, auch in Stadtamhof.

20.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:25 Uhr
Je sonniger es wird, desto mehr Menschen besuchen Stadtamhof. Ab Mittwoch gilt nun auch dort die Maskenpflicht. −Foto: Alexander Auer

Die Stadt Regensburg hat am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die die bestehende Maskenpflicht auf Stadtamhof erweitert. Betroffen sind folgende Straßen und Plätze:

  • Stadtamhof
  • Am Brückenbasar
  • Wassergasse (teilweise – Hausnummern 1 bis 3 und 5)
  • Andreasstraße (teilweise – Hausnummern 1 und 2)
  • Am Protzenweiher (teilweise – Hausnummern 1 bis 5)

Die Pflicht, in diesen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, trete laut Pressemitteilung der Stadt am Mittwoch, 21. April, um 6 Uhr, in Kraft und gelte jeweils von 6 bis 24 Uhr.

Mit der neuen Allgemeinverfügung reagiere die Stadt zum einen auf die rasant steigenden Infektionszahlen und zum anderen darauf, dass sich in den genannten Bereichen in den vergangenen Wochen immer wieder größere Menschenansammlungen gebildet hätten. Mindestabstände seien dabei nicht mehr eingehalten worden.

Als Grundlage für die Erweiterung der Maskenpflicht führt die Stadt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an. Darin ist eine Maskenpflicht für zentrale Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstige öffentliche Orten unter freiem Himmel vorgesehen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Flächen beziehungsweise Orte seien von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.