Prozess
Mechaniker wegen Nazi-Tattoo gekündigt

Wegen einem rechtsradikalen Tattoo hatte ein Neumarkter Werkstattbesitzer seinen Angestellten entlassen. Der zog vor Gericht.

18.03.2019 | Stand 16.09.2023, 5:48 Uhr

Ein Tattoo wurde dem Mechaniker eines Neumarkter Unternehmens zum Verhängnis. Foto: Tom Klieber

„88“ – diese Zahl steht in Nazi-Kreisen für das Grußwort „Heil Hitler“. Ein 28-jähriger Mechaniker eines Neumarkter Unternehmens trägt dieses Motiv, umrahmt von einem Lorbeerkranz auf seinem Unterschenkel. Sein Chef hatte ihn deswegen rausgeworfen. Dieser Fall beschäftigte nun das Regensburger Arbeitsgericht.

Der Unternehmer hatte das fragwürdige Tattoo im letzten Jahr entdeckt, als der Angestellte bei der Arbeit eine kurze Hose getragen hatte. Ein heftiger Streit war darüber entbrannt. Er endete mit der Aufforderung, nach Hause zu fahren und eine lange Hose anzuziehen.

Das tat der Mechaniker, kam aber nicht mehr in die Werkstatt zurück. Via WhatsApp erklärte er seinem Vorgesetzten, er fühle sich diskriminiert. Am nächsten Tag war der 28-Jährige wieder in der Werkstatt erschienen – erneut mit kurzer Hose. Darauf hatte er die Kündigung erhalten.

„Schwarze Sonne“ sorgte für Ärger

Es war nicht die erste Auseinandersetzung, die der Mechaniker mit seinem Vorgesetzten hatte. Bereits im März 2018 hatte der 28-Jährige in der Werkstatt eine sogenannte „Schwarze Sonne“ als Gartenschmuck gebastelt. Das Symbol besteht aus drei in Ringform übereinandergelegten Hakenkreuzen. Die „Schwarze Sonne“ ist ein Ersatz- und Erkennungssymbol der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene. Sein Chef hatte dem Mechaniker damals das Objekt vor die Füße geworfen und ihm zu verstehen gegeben, dass er keine Nazi-Symbole in seinem Betrieb haben wolle.

Seine Kündigung wollte der 28-Jährige nun vor dem Regensburger Arbeitsgericht für ungültig erklären lassen. Dort argumentierte sein Anwalt Peter Richter, der auch schon die NPD beim Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht vertreten hatte, dass ein Arbeitgeber die politische Gesinnung seiner Angestellten nicht überprüfen dürfe. Deshalb sei es seiner Ansicht nach auch nicht rechtens, einem Angestellten vorzuschreiben, welche Tätowierung er tragen dürfe und welche nicht.

Anwalt legte Berufung ein

Das Arbeitsgericht widersprach. Die „88“ weise deutlich auf eine rechtsradikale Gesinnung des Arbeitnehmers hin, hieß es im Urteil. Dieses Tattoo könnte deswegen sowohl den betrieblichen Frieden stören als auch ein negatives Bild auf das Unternehmen in der Öffentlichkeit werfen. Dadurch, dass sich der Angestellte geweigert habe, seine Tätowierung zu verdecken, sei die Kündigung rechtens.

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, der Anwalt des Mechanikers hat Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in München eingelegt.

Mehr aus Neumarkt und Umgebung:

  • .
  • Die wichtigsten Informationen des Tages direkt auf das Mobilgerät:
  • .
  • .
  • .