Energiekrise
Neumarkt schaltet Straßenbeleuchtung ab: Wichtige Hinweise für Autofahrer

03.11.2022 | Stand 15.09.2023, 3:02 Uhr
Das schmale rote Leuchtband, „Laternenring“ genannt, weist darauf hin, dass die Straßenlaterne (Mast in der Mitte des Bildes) zwischen Mitternacht und 5 Uhr abgeschaltet wird. −Foto: Eva Gaupp

Um Energie zu sparen, hat der Neumarkter Stadtrat beschlossen, zwischen Mitternacht und 5 Uhr die Straßenbeleuchtung abzuschalten. Doch bis zur kompletten Umsetzung wird es noch bis Ende November bzw. Ende Dezember dauern. Der Grund sind aufwendige Gesetzesvorschriften.

Denn wie Oberbürgermeister Thomas Thumann bereits im Stadtrat kurz erklärt hatte, müssen alle betroffenen Straßenlaternen per Gesetz mit einem roten Leuchtband gekennzeichnet werden. Daran erkennen Verkehrsteilnehmer, welche abgeschaltet werden.

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Das bedeutet für Autofahrer: Sie müssen die Parkleuchte oder das Standlicht einschalten, wenn sie an dieser Stelle ihren Wagen am Straßenrand abstellen, damit es im Dunkeln für den Verkehr sichtbar ist. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor: „Innerorts muss sodann die Seite des parkenden Fahrzeugs, die der Fahrbahn zugewandt ist, mit der Parkleuchte kenntlich gemacht werden. Alternativ kann auch das Standlicht an beiden Seiten sowie dem hinteren Kennzeichen leuchten“, heißt es im Paragrafen 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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Dieses Leuchtband heißt im Fachjargon „Laternenring“ und gilt als „Verkehrszeichen 394“. Hat die Stadt Neumarkt nicht alle betroffenen Laternen damit gekennzeichnet, darf es sie nicht nachts stundenweise ausschalten. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (BayObLG VRS 12 456). Passiert ein Unfall, weil ein Autofahrer nicht die Eigenbeleuchtung seines Wagens eingeschaltet hat, haftet in solchen Fällen die Stadt Neumarkt, weil sie gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.

Diese „Laternenringe“ befinden sich in rund 1,5 bis 1,8 Metern Höhe und sind nicht zu verwechseln mit den doppelten oder dreifachen breiten roten Bändern: Diese dienen der Sicherheit für Radfahrer, damit sie Masten auf dem Radweg besser erkennen können.

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Die 38 Fußgängerüberwege in der Stadt Neumarkt sollen nach Angaben von Stadtpressesprecher Franz Janka weiterhin beleuchtet bleiben – ausgenommen davon sind Ampelanlagen.