Justiz
Pinkelpause führte zu Verkehrsunfall

Ein Mann erleichterte sich auf einem Privatgrund und ein Bagger zerstörte sein Cabrio. Der Fall wird vor Gericht verhandelt.

29.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:44 Uhr
Noch ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht rechtskräftig. −Foto: Uli Deck/dpa

Bereits im Februar 2021 musste sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit einem eher kuriosen Verkehrsunfall im Landkreis Neumarkt befassen. Das Cabriolet eines Autofahrers wurde von einem Baggerfahrer im Februar 2020 versehentlich vollkommen zerstört. Der Cabriofahrer verklagte den Baggerfahrer. Dies teilte ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg am Montag mit.

Cabrio direkt neben Bagger geparkt

Der Autofahrer hatte sich auf dem Privatgrundstück des Baggerfahrers erleichtert und sein Cabrio direkt neben dem Bagger abgestellt. Der Autofahrer habe jedoch nicht erkannt, dass es sich um Privatgrund handelte. Er wollte sich dort einen geschützten Ort suchen. Nach circa 45 Metern hatte er eine Stelle gefunden. Sein Auto stellte er dabei direkt neben einem Bagger ab. Der Baggerfahrer drehte seine Baggerschaufel nach links und beschädigte dadurch das Auto erheblich. Der Cabriofahrer hatte offenbar nicht bemerkt, dass sich in dem Bagger eine Person befand und der Baggerfahrer hatte umgekehrt das Auto nicht bemerkt.

Forderung: 18.000 Euro Schadensersatz

Das Auto erlitt einen Totalschaden. Der Cabriofahrer erhob deshalb Klage gegen den Baggerfahrer und verlangte einen Schadensersatz in Höhe von circa 18.000 Euro vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Landgericht habe der Klage überwiegend stattgegeben, allerdings eine Mithaftung des Cabriofahrers aufgrund der Betriebsgefahr, die von seinem Auto ausging, von einem Viertel angenommen.

Das Gericht ging davon aus, dass sich der Unfall aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände ereignete. Allerdings wäre der Unfall für beide Fahrer abwendbar gewesen: Der Baggerfahrer hätte sich vor dem Schwenkvorgang vergewissern müssen, dass sich neben ihm keine Verkehrsteilnehmer befanden. Der Cabriofahrer wiederum hätte einen größeren Sicherheitsabstand zu dem Bagger einhalten können.

Hätte Baustelle beschildern müssen

Vor diesem Hintergrund nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Baggerfahrers an, da dieser sich vor Inbetriebsetzung des Baggers nicht mehr umgesehen hatte. Er musste damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf sein Grundstück, das nicht als Privatgrundstück erkennbar war, begeben und hätte die Baustelle beschildern müssen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. Februar 2021 ist noch nicht rechtskräftig.