Am Montag, 21. Februar, stand ein 42-jähriger Schwandorfer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht. Dabei zeigte der Anklagte laut Polizeibericht ein verwirrtes Verhalten, weshalb der Staatsanwalt davon ausging, dass der polizeibekannte Drogenkonsument unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen Drogentest verweigerte der Angeklagte jedoch.
Auf Anordnung des Gerichts durchsuchte die Polizei dessen Wohnung. Es war davon auszugehen, dass der Schwandorfer noch Betäubungsmittel daheim aufbewahrte. Drogen entdeckte die Polizei dann zwar nicht, aber dafür ein gefälschtes Autokennzeichen und verschiedene Waffen. Bei den Waffen handelte es sich laut Polizei unter anderem um zwei Luftgewehre und eine Luftpistole.
Die Schusswaffen waren nicht ordnungsgemäß verwahrt. Die Pistole beispielsweise lag offen auf dem Küchentisch. Sämtliche Schusswaffen wurden sichergestellt, da polizeiliche Ermittlungen auch ergeben hatten, dass mit diesen vor dem Grundstück geschossen worden war.
Darüber hinaus fand die Polizei eine Machete, welche zugriffsbereit hinter der Haustür aufbewahrt worden war. Auch dieses Hiebmesser wurde sichergestellt. Den 42-Jährigen erwarten nun laut Polizei Anzeigen nach dem Waffengesetz und wegen Urkundenfälschung.