Durch einen Biss verletzte ein Dobermann eine Frau erheblich und tötete ihren Hund.Deshalb hatte das Amtsgericht Schwandorf einen 72-jährigen Hundehalter aus dem Städtedreieck wegen fahrlässiger Körperverletzung für schuldig befunden. Vor dem Landgericht war die Höhe der Geldstrafe nochmals Thema.
Sowohl die Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmaß gefordert hatte, als auch der Verurteilte gingen daraufhin in Berufung. Gestern wurde der Fall nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht Amberg verhandelt. Dabei wurde das Urteil des Schwandorfer Amtsgerichts bestätigt, das den Halter zu...