Justiz
Schwarzangeln kommt Rentner teuer

Obwohl er keine Berechtigung hatte, ging ein 67-Jähriger bei Roding zum Eisfischen. Dafür musste er nun vor Gericht.

12.04.2017 | Stand 16.09.2023, 6:37 Uhr

Der Angeklagte muss nun 600 Euro an die Gebietsverkehrswacht Roding überweisen. Foto: dpa

Am 30. Januar gegen 8.30 Uhr verständigte der Fischereiaufseher des Piendlinger Fischwassers die Rodinger Polizei darüber, dass auf dem Altwasserarm Lohe des Regenflusses vermutlich ein Schwarzangler am Werk sei. Eine Polizeistreife fuhr sofort an den angegebenen Ort, und die Beamten trafen einen Mann an, der auf einem Hocker saß und eine Angel in Händen hielt. Um fischen zu können, hatte der Mann zwei Löcher mit 13 Zentimetern Durchmesser ins Eis gebohrt. Fünf Rotaugen von etwa 15 Zentimetern Länge lagen bereits, teils noch zappelnd, auf dem Eis daneben. Der Angler gab sofort zu, keinen Fischerei-Berechtigungsschein für dieses Gewässer zu besitzen. Die fünf Rotaugen warf er auf Verlangen der Polizei wieder ins Wasser.

Wegen Fischwilderei erhielt der Schwarzangler, ein 67-jähriger verheirateter Rentner aus Roding, einen Strafbefehl zugestellt, wonach er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro hätte zahlen sollen. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, weil ihm die Strafe zu hoch angesetzt erschien.

In der Strafverhandlung vor Richter Andreas Lecker erklärte der nunmehrige Angeklagte, dass er in seiner Heimat Kasachstan eine Fischerausbildung absolviert habe, und tatsächlich hatte die Stadtverwaltung Roding bestätigt, dass der Angeklagte einen gültigen Fischereischein besitze. Für das genannte Fischwasser allerdings hatte er keinen Berechtigungsschein. Zudem, sagte der Mann, habe er nur aus Spaß gefischt, denn in Russland oder Kasachstan dürfe jeder, der einen Fischereischein besitzt, jederzeit und überall fischen.

Sein Verteidiger wies darauf hin, dass die gefangenen Rotaugen einen materiellen Wert von allenfalls einen Euro hatten, es sich also um eine wirkliche Bagatelle gehandelt habe und deshalb eine Verfahrenseinstellung angezeigt sei. Der Staatsanwalt hatte zunächst Bedenken gegen eine Einstellung, weil der Angeklagte den Polizeibeamten gegenüber zunächst versucht hatte, seine Identität zu verschleiern, indem er eine falsche Anschrift und einen falschen Namen angegeben hatte.

Weil der Angeklagte aber bisher straffrei durchs Leben gegangen ist, stimmte der Staatsanwalt aber doch der Verfahrenseinstellung zu. So verkündete Richter Andreas Lecker den vorläufigen Einstellungsbeschluss. Endgültig eingestellt wird das Verfahren aber erst, wenn der Angeklagte 600 Euro an die Gebietsverkehrswacht Roding überwiesen hat. (cog)