Landkreis Neumarkt
Silvester: Wo Ansammlungen verboten sind

An mehreren Orten im Landkreis Neumarkt dürfen sich zum Jahreswechsel nicht mehr als zehn Personen treffen. Eine Übersicht.

27.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:09 Uhr
Die Burgruine Wolfstein und das Umfeld am Krähentisch gehören auch zu den Bereichen, für die das Landratsamt ein Verbot an Silvester ausgesprochen hat. −Foto: Eva Gaupp

Das Landratsamt Neumarkt hat auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ein Verbot von Ansammlungen von mehr als zehn Personen für spezielle öffentliche publikumsträchtige Plätze und ihrem weiteren Umfeld im Landkreis erlassen. Diese Verfügung gilt laut Behörde für den Zeitraum von 31. Dezember um 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr.

Diese Bereiche sind in Neumarkt betroffen:

  • Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor (einschließlich Rathausplatz) und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
  • Münsterplatz, Rathausplatz
  • Hallertorstraße; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
  • Grünbaumwirtsgasse; ausgehend von der Einmündung Heugasse bis zum Rathausplatz
  • Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), einschließlich Platz nördlich des Anwesens Bahnhofstraße 3
  • Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
  • Theo-Betz-Platz
  • Burg Wolfstein und Umfeld „Krähentisch“
  • Schafhofstraße zwischen Bürgermeister-Auhuber-Straße und Anwesen
  • Schafhofstraße 39
  • Schafhofstraße und Kantstraße (nicht beinhaltet im behördlichen Lageplan ist der Biergarten/die Terrasse des Hotels Sammüller)
  • Am Mariahilfberg und Am Höhenberg
  • Nördlich Beckenhofer Weg
  • Residenzplatz und Hofplan

In Parsberg gilt die Vorgabe für die Stadtmitte (Dr.-Boecale-Straße, Marktstraße, Dr.-Schrettenbrunner-Straße). Auch auf dem Stadtplatz von Velburg dürfen sich im besagten Zeitraum keine Ansammlungen von mehr zehn Personen treffen.