Amtsgericht Neumarkt
Sozialbetrug: Mann (43) verschweigt Arbeitsvertrag und kassiert Arbeitslosengeld

19.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:28 Uhr

Ein 43-Jähriger aus Neumarkt musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten.

Warum ein 43 Jahre alter Mann aus Neumarkt dem Sozialamt seinen Arbeitsvertrag vorenthielt, wurde in einem Verfahren vor dem Amtsgericht nicht so richtig klar.

Trotz Arbeitsvertrag hatte der Angeklagte weiterhin Arbeitslosengeld II bezogen, insgesamt 291,34 Euro. Seine Beschäftigung hatte er allerdings nicht gemeldet. Kaum war der Betrug aufgefallen, glich er die zu viel ausgezahlten Beträge aber wieder aus.

Normalerweise wäre es bei einer solchen Summe gar nicht zu einem Verfahren gekommen, gewährte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, Einblick. Allerdings wartete der Angeklagte mit diversen Vorstrafen auf. Er war schon wegen Betrugs, Sachbeschädigung, Diebstahls und sogar Körperverletzung verurteilt worden. Elfmal insgesamt. Manchmal zu einer Geldstrafe, manchmal zu einer Bewährungsstrafe. Einige Male musste er sogar ins Gefängnis.

Gericht unterstellte Absicht

Die Urteile liegen allerdings einige Jahre zurück. Das kam dem Beschuldigten zugute. Die schnelle Rückzahlung und dass er den Betrug gestanden hatte, ebenso. Trotz alledem könne das Gericht nicht von einem Versehen ausgehen: „Es ist genug Zeit vergangen, in der Sie Ihre Arbeitsstelle hätte melden können und müssen“, wird Richter Rainer Würth in seiner Urteilsverkündung ausführen.

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Vorher forderte Leykam für den Angeklagten 40 Tagessätzen zu je 20 Euro. „Eine Geldstrafe ist in meinen Augen ausreichend, aber erforderlich“, begründete er. Verteidigerin Dagmar Schmidt erwiderte: „Es handelt sich um einen geringen Betrag und ein geringes Vergehen.“ Sie forderte 20 Tagessätze à 15 Euro. Das rechtskräftige Urteil „20 Tagessätze à 20 Euro“ verkündete Würth nach nicht einmal 20 Minuten Verhandlung.

− al