Weil er als Angestellter bei einer Neumarkter Firma Kabel und anderes Firmeneigentum im Wert von insgesamt fast 300.000 Euro unterschlagen haben soll, stand ein 57-Jähriger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Neumarkt.
Für den Fall hatte es bereits im Jahr 2019 ein Urteil gegeben, das jedoch vom Bayerischen Oberlandesgericht für ungültig erklärt wurde. Laut diesem hätte das Amtsgericht damals den konkreten Wert der unterschlagenen Ware nicht genau genug kalkuliert und sei deswegen nicht in der Lage gewesen, den Mann rechtswirksam zu verurteilen. Richter Gerrit Stadler schaute sich den Fall...