Amtsgericht Neumarkt
Versöhnliches Ende vor Gericht

Ein Streit zwischen Fußballern eskalierte. Die Kontrahenten sind wieder befreundet, der Angeklagte muss aber Strafe zahlen.

01.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:02 Uhr
Heike Regnet
Insgesamt 1200 Euro muss der 30-jährige Angeklagte wegen eines körperlichen Angriffs zahlen. −Foto: Malte Christians/picture alliance / dpa

Wegen eines Streits, der eskalierte, saß ein 30-Jähriger am Donnerstag auf der Anklagebank im Amtsgericht. So hatte der junge Mann am Abend des 23. Juli mit anderen auf dem Fußballplatz in Freystadt gekickt, als er mit einem 33-Jährigen in Streit geriet. „Ich schlachte dich ab“, soll der 30-Jährige geschrien haben, ehe er dem Kontrahenten mit dem Fuß samt Fußballschuh erst in den Oberkörper und dann in den Unterleib trat.

In einem Brief, den er Anfang September ans Gericht geschickt hatte, räumte er die Tat ein. Zudem erklärte er darin, dass er sich zwischenzeitlich bei dem 33-Jährigen entschuldigt und sich wieder versöhnt habe. Amtsrichter Rainer Würth wollte hierzu auch die Meinung des Geschädigten hören. Dieser bestätigte, dass man inzwischen wieder befreundet sei. Die Bedrohung habe er sowieso nicht so ernst genommen, da das umgangssprachlich schon mal so gesagt werde. An einer Strafverfolgung des 30-Jährigen habe er keinerlei Interesse, versicherte der Geschädigte. Staatsanwalt Dr. Schulz beantragte daher 120 Tagessätze zu je zehn Euro plus die Kosten des Verfahrens.

Wie sich aus den Aussagen ergeben habe, handle es sich bei dem Vorfall um einen minderschweren Fall, da sich die Beteiligten ausgesöhnt haben und beim Geschädigten keine gesundheitlichen Folgen zurückblieben. Amtsrichter Würth folgte dem Antrag. Die Strafe kann der Angeklagte in monatlichen Raten zu je 60 Euro abstottern. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass dieser das Wesentliche eingeräumt habe, zulasten jedoch, dass für die Tat objektiv kein Anlass erkennbar war, so Würth. (nrt)