Einen undurchsichtigen Betrugsfall hatte der Neumarkter Amtsrichter Rainer Würth am Dienstag zu klären. Ein 65-Jähriger hatte einen Unfallschaden in Höhe von 3605 Euro eingeklagt. Allerdings soll der Schaden am Auto angeblich schon vor dem Unfall vorhanden gewesen sein.
Vielmehr, so lautete die Version der Staatsanwaltschaft, hätte der Angeklagte den Schaden am Auto seines Unfallgegners in Höhe von 1794 Euro bezahlen müssen. Dieser allerdings war nach dem Unfall davongefahren.
Gutachter erklärte: Schäden stammen nicht von dem Unfall
Dass es einen Vorschaden gegeben haben müsse, hatte im...