Ratgeber
Verzählt, verwählt? Kein Problem!

Die Mittelbayerische hat mit Christian Jäger vom Neumarkter Ordnungsamt ein paar Fälle von Fehlern durchgesprochen, die jedem Wähler passieren können.

01.03.2014 | Stand 16.09.2023, 7:21 Uhr
Lothar Röhrl

Wo man seine Kreuzchen setzt, muss jeder selbst wissen. Alle weiteren Fragen zum Wählen beantwortet das Tagblatt.Foto: Endlein

Dieser Luxus ist nur den rund 31 000 Wahlberechtigten in der Großen Kreisstadt Neumarkt vergönnt: Als einzige im Landkreis Neumarkt dürfen sie 101 Stimmen bei der Kommunalwahl vergeben. Mit 60 für den Kreistag und einer für den Landrat sind sie dabei genauso gestellt wie die Wähler in den anderen 18 Gemeinden des Kreises. Doch mit 40 Stimmen für den Stadtrat liegen sie weit über der Zahl, die Bürger etwa aus Berngau (14) oder Parsberg (20) für ihren Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat wählen dürfen.

Doch, was ist, wenn einem beim Kreuzl-Machen oder Stimmenzahl-Eintragen ein Fehler unterlaufen ist? Über diese und anderen Fragen hat sich die Mittelbayerische mit Christian Jäger, dem Leiter des Neumarkter Ordnungsamts unterhalten. Das Ordnungsamt zeichnet zusammen mit Rechtsdirektor Jürgen Kohler, der Neumarkts Wahlleiter ist, für die Durchführung der Kommunalwahl am 16. März verantwortlich.

Eines gilt laut Christian Jäger immer: Ausbesserungen und Streichungen sollten so deutlich erkennbar sein, dass der Wählerwille damit unmissverständlich ausgedrückt ist.

Was ist, wenn man sich verzählt hat?

Der Fall: Sie haben fleißig eine 3, 2 oder 1 für die Zahl der Stimmen vor die Namen der Kandidaten geschrieben. Beim Nachzählen sind es beispielsweise bei den Neumarkter Stadtratskandidaten (grüner Zettel) aber 42 Stimmen geworden – obwohl Sie ja nur 40 vergeben durften.

Die Korrektur: Wenn man die falsche Zahl durchstreicht und die richtige nebendran ergänzt, kann die Entscheidung deutlich sichtbar korrigiert werden. Denn es ist besser, nicht die volle Stimmenzahl zu vergeben als darüber zu liegen. Das macht gar den Stimmzettel ungültig.

Wie korrigiert man eine Wahlentscheidung?

Der Fall: Sie haben sich schlicht verwählt, indem Sie dem falschen Kandidaten beispielsweise drei Stimmen gegeben haben, obwohl Sie diesem gar keine geben wollten.

Die Korrektur: Hier sollte man laut Christian Jäger alles streichen – also auch den Namen desjenigen, den ein Wähler gar nicht wählen wollte.

Was tun, wennnoch Stimmen übrig sind?

Der Fall: Sie haben etwa beim Nachzählen Ihrer Stimmen auf dem weißen Zettel der Kreistagswahl statt des Maximums von 60 Stimmen nur 36 vergeben. Sie wollen aber nicht, dass die restlichen 24, die Sie zur Verfügung haben, verloren gehen.

Die Lösung: Um nicht potenzielle Stimmen zu vergeuden, können Sie die restlichen einer Partei oder politischen Gruppierung geben. Dafür machen Sie ganz oben neben dem Namen der Partei oder Gruppierung ein Kreuz. Damit wird jedem Kandidaten, der noch keine Stimmen (1,2 oder 3) erhalten hat, eine Stimme zugeteilt. Allerdings werden restliche Stimmen nur in der Reihenfolge von oben nach unten verteilt. Bei Mehrfachnennungen eines Namens gibt es so viele Stimmen, so oft dieser aufgeführt ist.

Kann man einen neuen Stimmzettel bekommen?

Der Fall: Sie wollen entweder Ihre Wahl noch einmal ganz überdenken oder mehrere Korrekturen oder Streichungen vornehmen.

Der Rat: Wer in einem Wahllokal seine Stimmen abgibt, sollte sich nicht genieren, einen neuen Wahlzettel – neben weiß und grün gibt es auch noch gelb für die Bürgermeisterwahl und blau für die Landratswahl – anzufordern. Am besten dann den alten zerreißen und zusammengeknüllt mitnehmen.