Ein vierjähriger Bub spielte am Parkplatz eines Freizeitparks im Gemeindebereich Traitsching mit einem Stein und beschädigte dabei eine Fensterscheibe eines parkenden Autos. Der Vater des Buben verständigte die Polizei. Der Halter des Wagens konnte erreicht werden. Zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche wurden die Daten der Beteiligten ausgetauscht. An der Scheibe entstand Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro.