Es sind oft Kleinigkeiten, die ein privates Fehlverhalten und eine Straftat voneinander abgrenzen. Dies wurde am Donnerstag bei einer Verhandlung vor Richter Dr. Thomas Strauß am Chamer Amtsgericht deutlich. Dort musste sich ein 20-jähriger Auszubildender wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr verantworten. Dass er das tat, leugnete keiner, die Frage war nur, ob die Zufahrt zu einem privaten Grundstück, wo der junge Mann sein Auto abstellen wollte, ein öffentlicher Verkehrsweg ist.
Weil diese Frage nicht so leicht zu beantworten ist, hatte der Angeklagte...