Es gibt berufliche Konsuln und Honorarkonsuln. Erstere sind Teil des auswärtigen Dienstes eines Staates. Im Gegensatz zu Botschaftern ist die Aufgabe der Konsuln weniger diplomatischer, sondern vor allem administrativer Natur etwa als Passbehörde. Während Botschafter vor allem die Interessen seiner Regierung gegenüber einer anderen vertreten, geht es für Konsuln um die Interessen der Bürger des Staates, für den er verantwortlich ist.
Welche Aufgaben ein Konsul auf fremden Hoheitsgebiet vornehmen darf, ist meist in Staatsverträgen beziehungsweise durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geregelt.