„Ich habe beim ersten Erstgespräch schon gesagt, dass es um die 1600 Euro kosten wird“, beteuerte der Zeuge auf Nachfrage von Richter Rainer Würth. Das mache er bei allen Mandanten und er sei keinem, der hilfesuchend seine Anwaltskanzlei aufsuche, böse, wenn er sich sein Anwaltshonorar nicht leisten könne. Der Angeklagte habe jedoch beteuert, dass er zahlen könne.
Kein Hinweis auf Schwierigkeiten
Wenn der Mandant nicht liquide genug sei, beende er dann den Fall, bevor er noch begonnen habe und schreibe gerne auch die für das Erstgespräch entstandene Arbeit ab. Der Angeklagte habe aber...