Der Sommer ist vorbei. Einige von Ihnen fragen sich vermutlich: „Welcher Sommer?“ Aber selbst die Optimisten unter uns haben inzwischen die Blumen vom Balkon geholt und kratzen stattdessen morgens die Eisblumen von der Windschutzscheibe. Aber hier komme ich nun ins Spiel und möchte Sie teilhaben lassen an ein paar juristischen Farbtupfern aus der warmen Jahreszeit.
Wo wir gerade bei sommerlichen Balkonblumen waren: Mit ebensolchen hatte sich das Landgericht München I zu befassen. Da wohnten in einem Münchener Hochhaus zwei Frauen als Eigentümerinnen direkt untereinander. Es waren heiße...