Prozess
WhatsApp reichte nicht als Beweis

Das Amtsgericht Neumarkt stellte ein Verfahren wegen Drogenhandels ein. Es konnte den Kauf von Amphetamin nicht nachweisen.

07.01.2016 | Stand 16.09.2023, 6:55 Uhr

Der Vorwurf des Drogenhandels konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Foto: Friso Gentsch

Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser alte Rechtsgrundsatz griff am Donnerstagmorgen, als das Neumarkter Amtsgericht ein Verfahren gegen einen 28-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellte. Grundlage der Anklage war ein Chat-Verkehr vom Mai 2015 über WhatsApp, in dem der Neumarkter angeblich zweimal je ein Gramm Amphetamin bei einem Dealer bestellt haben soll.

„Pepsi als Deckname

In den Kurznachrichten, die Richter Rainer Würth in der Verhandlung vorlas, war zwar nicht die Rede von Amphetamin, sondern nur von „Pepsi“ – „das wird jedoch als Deckname benutzt“, erklärte ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war. In der Tat ging aus den Chats hervor, dass sich zwei Personen über Drogen unterhalten und einen Übergabetermin vereinbaren. Mehr jedoch auch nicht.

„Die Leute sind nicht zuverlässig in dieser Subkultur. Da wird viel gechattet“, sagte der Verteidiger Thomas Lößel. Dem Gericht lägen keinerlei Beweise vor, dass sein Mandant wirklich Drogen gekauft habe. „Wir haben hier zu viele Vielleichts.“ Wenn das Amtsgericht seinen Mandanten aufgrund dieser Beweislage verurteile, werde er in die nächste Instanz gehen, kündigte der Rechtsanwalt an. Und sein Mandant machte nur eine Aussage zu den Vorwürfen: „Er habe keine Betäubungsmittel erworben“, ließ er über seinen Verteidiger erklären.

Handy ausgewertet

Der Polizeibeamte der Neumarkter Inspektion konnte keine weiteren Beweise vorlegen. Der Chat-Verkehr war bei der Auswertung eines Handys herausgekommen, das sie bei einer Durchsuchung sichergestellt hatten. Der Verdächtige sei wegen Ladendiebstahls vernommen worden – dabei hätten die Beamten Drogen bei ihm gefunden. Bei den anschließenden Ermittlungen habe die Polizei einen Kreis von rund 40 Personen ausgemacht, in dem Drogen ge- und verkauft worden seien. Einige hätten bereits gestanden, sagte der Zeuge.

Der Anfangsverdacht einer Straftat sei damit bei dem Angeklagten gegeben gewesen. Darüber hinaus sei die Polizei davon ausgegangen, dass das Geschäft stattgefunden habe, wenn der Angeklagte in dem Chat den Treffpunkt mit „ok!“ bestätigt habe. Doch nach einer Beratungspause stellte das Gericht das Verfahren ein – mit dem mahnenden Hinweis Würths an den Angeklagten, künftig die Finger von Drogen zu lassen. (ga)