Schwandorf
Zeit drängt für den Führerscheintausch

6100 alte Papierdokumente von Fahrern der Jahrgänge 1953 bis 1958 sind im Landkreis Schwandorf noch nicht umgestellt worden.

18.02.2022 | Stand 18.02.2022, 10:53 Uhr
Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Die Fristen sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt - die erste Frist wurde nun verlängert. −Foto: Demy Becker/picture alliance/dpa

Spätestens bis 2033 müssen alle Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate getauscht werden. Dieser Austausch erfolgt in Stufen, im ersten Schritt geht es um alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Den Anfang machen Fahrer der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958, die eigentlich bis zum 19. Januar Zeit für den Austausch hatten. Diese Frist wurde nun bis 19. Juli 2022 verlängert, wie es in einer Mitteilung des Landratsamts heißt. Doch die Behörde weist auch darauf hin, dass Betroffene nicht zu lange warten sollten.

Am Freitag, 11. Februar, stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zu, die den Führscheininhabern der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente einräumt. Aufgrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie wird die Umtauschfrist für diese Geburtenjahrgänge um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verlängert. Betroffen davon sind im Landkreis noch 6100 Führerscheininhaber.

Umtausch in Stufen

Hintergrund des Führerscheinumtauschs ist eine EU-Vorgabe. Bundesweit betrifft dies circa 43 Millionen Dokumente. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und dadurch lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen.

Und obwohl die erste Umtauschfrist verlängert wurde, drängt die Zeit, teilt das Landratsamt mit. Bis zum 19. Juli 2022 müssen noch circa 6100 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 getauscht werden und bis zum 19. Januar 2023 dann rund 9600 Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964.

Nach dem Umtausch der alten Papierführerscheine müssen in einer zweiten Stufe alle alten Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, getauscht werden.

Ob es sich um einen solchen alten Scheckkartenführerschein handelt, kann auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4 a - Ausstellungsdatum geprüft werden. Die neuen Modelle der EU-Scheckkartenführerscheine wurden ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Bei diesen ist unter der Ziffer 4 b bereits ein Datum eingetragen, bis zu dem der Führerschein befristet ist.

Diese Dokumente sind notwendig

Bei der Beantragung des Führerscheinumtauschs müssen ein aktueller Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein im Original vorgelegt werden. Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, kann die Karteikartenabschrift direkt vom Antragsteller bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Weitere Informationen zum Thema Umtausch der alten Führerscheine können einem Flyer entnommen werden, der unter: www.landkreis-schwandorf.de – Kfz-Zulassung/Führerschein – Regelungen während der Corona-Pandemie – abrufbar ist.