Corona-Pandemie
Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

In Bayern treten Lockerungen in Kraft. Die Innengastronomie darf öffnen. Private Feiern sind wieder erlaubt.

04.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:35 Uhr
In Bayern gelten ab Montag lockerere Corona-Regeln. Das gab Ministerpräsident Söder bekannt. −Foto: Peter Kneffel/picture alliance/dpa

Ab Montag gelten in Bayern lockerere Corona-Regeln. Darauf hat sich das bayerische Kabinett am Freitag in einer Sitzung unter der Leitung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verständigt. Söder stellte die geplanten Lockerungen am Mittag bei einer Pressekonferenz in München vor.

Private Kontakte

Ab Montag wird der Katastrophenfall im Freistaat aufgehoben. Erleichterungen gibt es dann unter anderem bei privaten Kontakten. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 sind ab Montag Treffen mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 bleibt es laut Söder bei zehn Menschen, es gebe allerdings keine Haushaltsbeschränkung mehr. Geimpfte und Genesene zählen wie bisher nicht mit.

Private Feiern

Auch bei Geburtstagsfesten und anderen familiären Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen gibt es künftig wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 im Außenbereich maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 50 werden diese Zahlen verdoppelt, zudem sind keine Tests nötig.

Gastronomie

Ab Montag darf auch die Innengastronomie wieder öffnen – wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt. Bars und Clubs müssen jedoch geschlossen bleiben. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 entfällt die Testpflicht. Restaurants und Wirtshäuser dürfen bis 24 Uhr öffnen, bisher mussten sie bereits um 22 Uhr schließen.

Hotels

Hotelzimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einem Inzidenzwert von unter 50 müssen Gäste nur noch bei der Ankunft einen negativen Test vorweisen. In Regionen mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Schulen und Kitas

Ein Großteil der bayerischen Schüler kann in die Schulen zurückkehren: Ab Montag findet in Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 Präsenzunterricht statt, bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 Wechselunterricht oder Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Schüler müssen eine Maske tragen und sich zweimal pro Woche testen lassen. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist der Sportunterricht. Ab 21. Juni findet in allen Regionen mit einem Inzidenzwert unter 100 wieder Präsenzunterricht statt. Kitas kehren, sollten für sie bislang noch Einschränkungen gelten, ab dem 21. Juni in Regionen mit einem Inzidenzwert unter 100 zum Normalbetrieb zurück.

Hochschulen und Universitäten

Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen und Seminare anbieten. Die Teilnehmer müssen untereinander Abstand von 1,5 Metern halten. Zugelassen wird nur, wer sich zweimal wöchentlich testen lässt. Wie auch in Schulen besteht auf dem Gelände von Universitäten und Hochschulen Maskenpflicht.

Handel

Bei einer Inzidenz unter 100 darf der Handel öffnen. Nach wie vor müssen die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen, pro 10 Quadratmetern Geschäftsfläche ist ein Kunde erlaubt. Termine müssen vor dem Shoppen nicht mehr vereinbart werden. Auf Märkten im Freien dürfen wieder alle Waren angeboten werden.

Freizeit- und Kulturveranstaltungen

Neue Regelungen gibt es auch für Kulturveranstaltungen: Bis zu 500 Teilnehmer sind im Freien erlaubt, wenn die Besucher eine Maske tragen und einen festen Sitzplatz haben. Liegt der Inzidenzwert in der Region über 50, müssen die Teilnehmer einen negativen Test vorweisen. Bislang waren lediglich 250 Besucher erlaubt. Freizeitparks dürfen ebenso wie etwa Bäder, Solarien und Spielhallen wieder öffnen.

Sport und Fußball-EM

Gewissheit herrscht nun auch in Sachen Fußball-EM: Die Spiele in München sollen jeweils rund 14 000 Zuschauer im Stadion verfolgen können. Söder sprach von einer Stadionauslastung von „bis zu 20 Prozent“. Doch auch Hobby-Fußballer dürfen sich freuen: Amateursport ist ab Montag ohne Beschränkungen der Gruppengröße wieder möglich. Liegt der Inzidenzwert über 50, ist jedoch ein negativer Test erforderlich. Für Sportveranstaltungen gelten die selben Regeln wie für Kulturveranstaltungen.

Musik- und Theaterproben

Laienensembles dürfen sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich ohne feste Personenobergrenze üben. Im Innenbereich muss der Mindestabstand eingehalten werden.

Gottesdienste

In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 ist ab Montag wieder der Gemeindegesang erlaubt. Im Innenraum müssen Gläubige eine FFP2-Maske tragen, bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Anmeldungen für Gottesdienste sind nicht mehr nötig.

Alten- und Pflegeheime

In Altenheimen entfällt in Gebieten mit einem Inzidenzwert von unter 50 die Testpflicht für Besucher. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind im Innenbereich mit 25 Personen, im Außenbereich mit 50 Personen erlaubt.

Hier können Sie die Pressekonferenz mit Ministerpräsident Söder in voller Länge sehen: