Ermittlungen in Furth
Illegale Einreise: Paar schläft im Bus ein und gerät in Polizeikontrolle

01.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:21 Uhr
Die Bundespolizei leitete das Paar an die Erstaufnahmeeinrichtung nach Regensburg weiter. −Foto: Bundespolizei

Am Freitag (24. Februar) erwischten Further Fahnder zwei türkische Staatsangehörige ohne die notwendigen Einreisedokumente. Die Bundespolizei ermittelt wegen Einschleusens von Ausländern.

Gegen 8.20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen aus Tschechien kommenden Zug am Further Bahnhof. Weil sich zwei türkische Staatsangehörige weder mit einem Reisepass noch mit einem Aufenthaltstitel ausweisen konnten, nahmen die Beamten den Mann und seine Frau zur Dienststelle mit.

Das könnte Sie auch interessieren:Kreistag bereitet sich auf 49-Euro-Ticket vor und plant mehr Ausgaben für Beratung

Zunächst gaben die beiden an, dass sie aus einer durch Erdbeben zerstörten Region geflüchtet seien. Die Reise sollte nach Hessen, zu einem dort wohnhaften Familienangehörigen führen.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte das Paar aber schon vor dem Erdbeben die Türkei verlassen: Mit Hilfe eines noch unbekannten Schleusers gelangten der 50-Jährige und seine Frau per Flug von Istanbul nach Bosnien-Herzegowina und wurden von dort aus mit Fahrzeugen über Kroatien, Italien und die Schweiz nach Deutschland geschleust. Eigenen Angaben nach stiegen die beiden Türken an einem ihnen unbekannten Ort in den Bus nach Nürnberg und wollten von dort aus weiter nach Hessen reisen. Weil sie jedoch eingeschlafen waren, verpassten sie den Ausstieg und bemerkten erst in Pilsen die falsche Route. Deshalb nahm das Paar in Tschechien einen Zug zurück nach Deutschland.

Wie Further Bundespolizisten ermittelt haben, stellten die Eheleute bereits am Mittwoch (22. Februar) ein Asylgesuch in Kroatien.

Die Bundespolizei zeigte die 50-Jährige und ihren Mann wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthalts an und leitete beide an die Erstaufnahmeeinrichtung nach Regensburg weiter. Über den weiteren Verbleib des Paares wird jetzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheiden müssen.