Auch am vergangenen Wochenende musste die Polizei einige Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz ahnden. Mehrere Nachtschwärmer ohne triftigen Grund für ihren Aufenthalt im Freien wurden durch die Beamten im Stadtgebiet angetroffen und mussten den Heimweg antreten, heißt es im Polizeibericht-
Darunter ein 39-jähriger Radler, welcher nicht nur weit nach 21 Uhr unterwegs war, sondern auch noch erheblich alkoholisiert. Ihn erwarte zusätzlich ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Zum Zigarettenholen raus
Dass auch die Beschaffung von Zigaretten innerhalb der Ausgangssperre nicht als triftiger Grund gilt, mussten am Samstag ein 47-jähriger Mann und seine 46-jährige Frau zur Kenntnis nehmen.
Auch zwei 18- und 22-jährige Männer sehen sich Konsequenzen entgegen, da sie am frühen Samstagabend in einem Park Alkohol konsumierten, was aktuell in der Öffentlichkeit verboten ist.
Insgesamt wurden laut Polizeibericht acht Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.