Wie Bürgermeister Florian Junkes sagte, sei die Überprüfung der Beiträge und Gebühren der gemeindlichen Entwässerungsanlagen und der Wasserversorgung in regelmäßigen Abständen eine Verpflichtung. Sowohl bei der Wasserversorgung als auch im Abwasserbereich handele es sich ja um kostendeckende Einrichtungen. Für die Wasserversorgung wird der Beitrag von bisher 0,67 Cent auf einen Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angepasst. Bei den Geschossflächen gibt es eine Erhöhung von bisher 4,48 Euro auf 6,68 Euro je Quadratmeter. Die Gebühr für Trinkwasser muss lediglich moderat um zwei Cent von 1,84 Euro auf 1,86 Euro angehoben werden.
Im Abwasserbereich wird künftig 1,88 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche berechnet. Bisher waren es 1,86 Euro. Günstiger geworden ist der Beitrag je Quadratmeter Geschossfläche beim Abwasser: Bisher waren dies 19,38 Euro, neu sind es 16,62 Euro. Auch die Abwassergebühr wird günstiger: Sie sind von 2,68 Euro auf 2,14 Euro für einen Kubikmeter. Beide Satzungen wurden einstimmig verabschiedet.
In Hohenburg soll die Trafostation an der oberen Lauterachbrücke optisch neu gestaltet werden. Marktgemeinderat Markus Mitschke hatte in einer der vergangenen Sitzungen angeregt, ob dies auch in Hohenburg umsetzbar wäre. Wie der Bürgermeister informierte, habe man jetzt eine tragfähige Auswahl heimischer Tierarten für die künstlerische Trafo-Gestaltung zusammengestellt, die für die Flora- und Fauna des Lauterachtales in Abstimmung mit dem Landesbund für Vogelschutz und des Naturparks Hirschwald eine passende Lösung darstellen. Gedacht ist an die Abbildung der großen Hufeisennase, von Wendehals, Wiedehopf und Schwarzstorch. Die Kosten der künstlerischen Gestaltung werden vom Energieversorger Bayernwerk getragen. Bei diesem Punkt erinnerte Marktgemeinderat Manfred Meier auch an den schlechten Zustand der Trafo-Station in Voggenhof.
Für die gemeindeeigenen Buden beschloss das Gremium nach längerer Diskussion, den bisherigen Mietpreis von 50 Euro für alle Veranstaltungen wie für den Weihnachtsmarkt als auch für die Kirchweih beizubehalten. (abp)